Nachstehende Informationen gelten nur für durch die Bußgeldstelle bei der Polizei Berlin als Nebenfolge im Bußgeldverfahren verhängte Fahrverbote.
Für aus dem übrigen Bundesgebiet stammende Fahrverbote lesen Sie bitte dazu die Hinweise /Bestimmungen im Bußgeldbescheid der anderen Bußgeldbehörde. Die Bußgeldstelle des Landes Berlin vollstreckt in keinem Fall Fahrverbote anderer Bundesländer.