Anzeige erstatten (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten)

Insbesondere wenn Sie durch das Fehlverhalten von anderen im Straßenverkehr in Ihren Rechten beeinträchtigt wurden, können Sie diesen Sachverhalt der Bußgeldstelle mitteilen und auf diese Weise die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens anregen.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Es gibt keinen Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens; die Bußgeldstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über alle nötigen Schritte.
  • Sie erhalten als Anzeigende oder Anzeigender und damit als Zeugin oder als Zeuge grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.
  • Sie müssen bei Nachfragen als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen; daher ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift unerlässlich. Bei einer Akteneinsicht ist Ihre vollständige Adresse auch für Betroffene (also für die angezeigten Personen) ersichtlich.

In diesen Fällen hier bitte keine Anzeige erstatten:

Ergibt sich aus einem Sachverhalt die Notwendigkeit, dass durch die Polizei oder das Ordnungsamt sofort reagiert werden muss (z. B. weil ein Fahrzeug im Rahmen der Gefahrenabwehr abzuschleppen ist), kontaktieren Sie bitte die Polizei (in dringenden Fällen über den Notruf 110) oder das zuständige Ordnungsamt des Bezirks.

Sachverhalte, die im fließenden Verkehr passiert sind oder einen Unfall bzw. eine Straftat darstellen könnten, müssen ebenfalls bei den Dienststellen der Polizei angezeigt werden. Dies ist erforderlich, weil unter Umständen sofort weitere Ermittlungen angestellt oder detaillierte Zeugenaussagen eingeholt werden müssen. Möglicherweise können Sie jedoch die Internetwache der Polizei nutzen. Sie können deshalb auf dem nachfolgend beschriebenen Weg nur Halt- und Parkverstöße melden.

Notwendige Angaben für die Anzeigenerstattung bei Halt- und Parkverstößen

Sie können die nachstehenden Punkte als Vorlage für eine Übermittlung auf dem Postweg oder per E-Mail nutzen. Ihre E-Mail richten Sie bitte an anzeige@bowi.berlin.de.

  1. Anzeigende/Anzeigender = Zeugin/Zeuge: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  2. Weitere Zeugen: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer
  3. Tatörtlichkeit: PLZ, Straße, Hausnummer oder Kreuzung/Einmündung, Nummer der Laterne oder des Straßenbaums oder sonstige geeignete Angaben
  4. Tatzeit(en)/Zeit der Feststellung: Datum und Uhrzeit
  5. Angaben zum Fahrzeug, das falsch gestanden hat: Amtliches Kennzeichen (bei ausländischen Fahrzeugen auch die Nationalität), Fahrzeughersteller und –typ, Farbe, Fahrzeugart (z. B. PKW, Kleintransporter, LKW, Anhänger)
  6. Angaben zum Verkehrsverstoß: Bitte benennen Sie möglichst eine vorhandene Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung und fügen Sie aussagekräftige Fotos bei. Darauf sollten das Fahrzeug und die relevanten Verkehrszeichen ersichtlich sein (z. B. Radwege können mit oder ohne Verkehrszeichen angelegt sein). Bei der Unterschreitung von Mindestabständen (z. B. Parken 5m vor oder hinter Kreuzungen/Einmündungen) sollten Sie die tatsächlichen Abstände im Zweifel ausmessen und notieren. Wie lange haben Sie die Zuwiderhandlung (ohne Unterbrechung) beobachtet und befand sich die Fahrerin oder der Fahrer im oder am Fahrzeug?
  7. Angaben zu einer konkreten Verkehrsbehinderung oder -gefährdung: Wurden Sie oder andere Personen (z. B. Zeugen unter 2.) durch den Verstoß konkret behindert oder gefährdet und wenn ja, wie?

Bitte übernehmen Sie auch die folgende Erklärung in Ihre Nachricht:

Meine oben gemachten Angaben einschließlich meiner Personalien sind zutreffend und vollständig (§111 OWiG). Mir ist bewusst, dass ich als Zeugin oder als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage (§ 57 und § 161a StPO i. V. m. § 46 OWiG) und auch zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet bin. Vorsätzlich falsche Angaben zu angeblichen Ordnungswidrigkeiten können eine Straftat (§ 164 StGB) darstellen.

Weitere Bearbeitung privater Anzeigen

In der Bußgeldstelle werden die Eingänge mit jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen geprüft und nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, ob aufgrund der Anzeigen jeweils ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Im Jahresverlauf schwanken sowohl die Anzeigenzahlen als auch die zur Bearbeitung zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Wenn die Anzeige per E-Mail in ein Verfahren mündet, werden sämtliche Angaben aus der Nachricht einschließlich möglicher beigefügter Fotos medienbruchfrei und ressourcenschonend in die elektronische Akte der Bußgeldstelle übernommen.