Sie können die nachstehenden Punkte als Vorlage für eine Übermittlung auf dem Postweg oder per E-Mail nutzen. Ihre E-Mail richten Sie bitte an anzeige@bowi.berlin.de.
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Anzeigende/Anzeigender = Zeugin/Zeuge: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
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Weitere Zeugen: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer
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Tatörtlichkeit: PLZ, Straße, Hausnummer oder Kreuzung/Einmündung, Nummer der Laterne oder des Straßenbaums oder sonstige geeignete Angaben
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Tatzeit(en)/Zeit der Feststellung: Datum und Uhrzeit
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Angaben zum Fahrzeug, das falsch gestanden hat: Amtliches Kennzeichen (bei ausländischen Fahrzeugen auch die Nationalität), Fahrzeughersteller und –typ, Farbe, Fahrzeugart (z. B. PKW, Kleintransporter, LKW, Anhänger)
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Angaben zum Verkehrsverstoß: Bitte benennen Sie möglichst eine vorhandene Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung und fügen Sie aussagekräftige Fotos bei. Darauf sollten das Fahrzeug und die relevanten Verkehrszeichen ersichtlich sein (z. B. Radwege können mit oder ohne Verkehrszeichen angelegt sein). Bei der Unterschreitung von Mindestabständen (z. B. Parken 5m vor oder hinter Kreuzungen/Einmündungen) sollten Sie die tatsächlichen Abstände im Zweifel ausmessen und notieren. Wie lange haben Sie die Zuwiderhandlung (ohne Unterbrechung) beobachtet und befand sich die Fahrerin oder der Fahrer im oder am Fahrzeug?
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Angaben zu einer konkreten Verkehrsbehinderung oder -gefährdung: Wurden Sie oder andere Personen (z. B. Zeugen unter 2.) durch den Verstoß konkret behindert oder gefährdet und wenn ja, wie?
Bitte übernehmen Sie auch die folgende Erklärung in Ihre Nachricht:
Meine oben gemachten Angaben einschließlich meiner Personalien sind zutreffend und vollständig (§111 OWiG). Mir ist bewusst, dass ich als Zeugin oder als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage (§ 57 und § 161a StPO i. V. m. § 46 OWiG) und auch zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet bin. Vorsätzlich falsche Angaben zu angeblichen Ordnungswidrigkeiten können eine Straftat (§ 164 StGB) darstellen.