Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Transparenzmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Lebensmittelbetrieben transparent zu machen.
Das Gesetz gilt für alle Kontrollen, die ab dem 1. Januar 2023 durchgeführt werden. Das Ergebnis der Kontrolle ist vor der Veröffentlichung dem Lebensmittelunternehmen mit der Möglichkeit der Stellungnahme zu übersenden.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den Bezirken, die die Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer erstellen. Sobald die Bezirke die Barometer der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz übermitteln, werden sie hier veröffentlicht.