Rollen und Prozesse

Finger zeigt auf Schrift "Gemeinsam mehr erreichen"

Mit dieser Übersicht geben wir Ihnen einen Überblick, wer bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit mitwirken muss. Wir beschreiben die Rollen und ihre unterschiedlichen Handlungsfelder. Es handelt sich dabei um Empfehlungen.

Hinweis zum IKT-Rollenkonzept

Das Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Rollenkonzept für das Land Berlin wurde am 23. November 2020 durch den IKT-Lenkungsrat beschlossen. In dieses Rollenkonzept hat die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit auch Rollen eingearbeitet.

Die neuen Rollen sind:
  • im Politikfeld IKT: die Barrierefreiheitsmanagerin bzw. der IKT-Barrierefreiheitsmanager sowie
  • die behördliche IKT-Barrierefreiheitskoordinatorin bzw. der behördliche Barrierefreiheitskoordinator. Die Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit geht in der neuen Rolle auf.

Rollen im eigenen Haus

Mitarbeitende

Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur Aufgabe von Technikerinnen oder Redakteuren. Alle Mitarbeitenden sollten verstehen, welche Auswirkungen es hat, wenn man zum Beispiel ein Dokument „nicht barrierefrei“ erstellt oder versendet.
Nicht nur Dokumente erstellen, sondern auch die weitere Verarbeitung bzw. die Prozesse sind wichtig. Zur Verfügung gestellte Software hilft nicht nachhaltig, wenn die internen Geschäftsprozesse nicht angepasst werden.

Beispiel:
Ein barrierefrei erstelltes Dokument wird im Nachhinein eingescannt als Bild, weil die Unterschrift einer Vorgesetzten darauf zu sehen sein soll. Dies führt dazu, dass das komplette Dokument nicht mehr für Menschen mit Sehbehinderungen wahrnehmbar ist. Die ganze Vorarbeit des Sachbearbeiters, die in Word vorgenommen wurde, ist mit dem Scanprozess verloren gegangen.

Was können Sie tun?

  • Schulen Sie sich!
  • Beantragen Sie die Software, die Sie benötigen.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, die sich vielleicht noch nicht mit dem Thema befasst haben.
  • Prozesse verändern: Wenn Ihnen ein Prozess auffällt, wie oben mit dem Scannen beschrieben, versuchen Sie diesen zu ändern oder die Leitungsebene zu sensibilisieren.

Führungskräfte

  • Vorbild: Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und müssen sich bewusst machen, dass die digitale Barrierefreiheit keine „Kann-Bestimmung“, sondern gesetzlich gefordert ist.
  • Schulungen: Dies bedeutet, dass auch die Zeit für Schulungen gegeben werden muss bzw. auch Mitarbeitende aufgefordert werden, an den Schulungen teilzunehmen.
  • Software: Damit die digitale Barrierefreiheit umgesetzt werden kann, muss auch Software zur Verfügung gestellt werden. Die Führungsperson muss dies veranlassen oder unterstützen.
  • Prozesse: Führungskräfte müssen entweder in ihrem Team dafür sorgen, dass die Prozesse unter dem Aspekt der digitalen Barrierefreiheit angepasst werden oder diese Änderungen fördern.

Ansprechpersonen

Die Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit kümmert sich um Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit.

Imperia-Redakteurinnen und Redakteure

In der Berliner Verwaltung werden die Internet- und Intranet-Seiten hauptsächlich mit dem Content-Management-System Imperia erstellt. Die Behörden haben die Rollen unterschiedlich ausgeprägt. Da die Barrierefreiheit eine gesetzliche Forderung ist, muss jede Rolle in Imperia die Umsetzung gewährleisten.

Hier ein Beispielszenario:

  • Internet-/Intranet-Verantwortliche der Behörden („Chef vom Dienst“ – CvDs)
    Die Redaktion der Inhalte auf Berlin.de erfolgt dezentral über die jeweiligen Behörden und Einrichtungen des Landes. Diese sind für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung der Internetseiten und Online-Anwendungen eigenständig verantwortlich. Pro Internet-/Intranetauftritt muss eine verantwortliche Person (CvD) benannt sein, die für die Koordinierung des jeweiligen Auftritts zuständig ist.
    Die CvDs handeln im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen und der zentralen Vorgaben der Landesredaktion und achten auf deren Einhaltung.
    Sie vergeben die Rechte in der Behörde. Diese Rechte (besonders Freischaltrechte) sollten erst vergeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die Person barrierefreie, nutzungsfreundliche und rechtssichere Webseiten erstellen bzw. prüfen kann.
  • Redakteurinnen und Redakteure mit Freischaltrechten
    Sie schalten die Webseiten in den einzelnen Auftritten frei. Sie dürfen die Webseite nur freischalten, wenn diese einheitlich, barrierefrei, nutzungsfreundlich und rechtssicher ist. Sie prüfen die jeweilige Seite vor dem Freischalten auf diese Punkte.
  • Redakteurinnen und Redakteure:
    Sie erstellen und bearbeiten die Webseiten in den einzelnen Internetauftritten bzw. die Inhalte der Online-Anwendungen. Um die Seiten barrierefrei nutzungsfreundlich und rechtssicher zu erstellen, schulen sie sich.

IT-Stellen

Dort muss die Kompetenz aufgebaut werden, damit assistive Technologie erfolgreich umgesetzt wird. Die Mitarbeitenden müssen für das Thema sensibilisiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass beim Installieren von Software oder Verändern von Rechten und Funktionen die assistiven Technologien funktionieren.

Fachverfahrensverantwortliche

Die Fachverfahrensverantwortlichen sind für die Fachverfahren und deren Einführung verantwortlich. Es ist wichtig, das Thema Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken. Mehr Informationen dazu sind auf unserer Internetseite Einkauf von Software zu finden.

Beschäftigtenvertretungen

Sie prüfen bei der Beteiligung, zum Beispiel bei der Einführung eines neuen Verfahrens, ob die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Sie sind eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit.

Berlinweite Rollen

Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit (in der IKT-Steuerung)

Aufgabe der Kompetenzstelle ist, die Themen digitale Barrierefreiheit und Usability voranzutreiben. Sie setzt Standards für die Barrierefreiheit in der IKT fest und überwacht die Umsetzung.

Landesredaktion Berlin

Die Landesredaktion Berlin.de übernimmt auf Seiten des Landes die Planung, Steuerung und Koordinierung des Hauptstadtportals www.berlin.de.

Hierzu gehören schwerpunktmäßig:
  • Bereitstellung eines einheitlichen Content-Management-Systems sowie sonstiger zentraler Werkzeuge zur Erstellung und Pflege von Internetauftritten.
  • Bereitstellung und Weiterentwicklung von einheitlichen Layouts (Corporate Design),
  • Beratung, Unterstützung und Schulung von Internetverantwortlichen und Online-Redaktionen der Berliner Behörden,
  • Abstimmung mit dem technischen Betreiber des Stadtportals.

Verwaltungsakademie (VAk)

Die Verwaltungsakademie bietet für die Mitarbeitenden der Berliner Verwaltung regelmäßig Schulungen zum Thema digitale Barrierefreiheit an.

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)

Das ITDZ muss als zentraler Dienstleister die digitale Barrierefreiheit immer im Blick haben. Auf allen Ebenen muss sichergestellt werden, dass die digitale Barrierefreiheit richtig umgesetzt wird.