Im Rahmen der EU-Richtlinie 2016/2102 ist eine regelmäßige Überwachung von Webauftritten und mobilen Angeboten vorgeschrieben.
Darin werden unter anderem die folgenden Punkte festgelegt:
Die Überwachungszeiträume:
Der erste Überwachungszeitraum erstreckte sich vom 1. Januar 2020 bis 22. Dezember 2021. Danach gelten die Überwachungszeiträume jeweils vom 1. Januar bis 22. Dezember eines Jahres.
Die Überwachungsmethodik:
Es wird immer der Großteil der Webauftritte vereinfacht und der kleinere Teil eingehend geprüft. Mobile Anwendungen werden immer eingehend geprüft. Die Prüf-Mindestanforderungen richten sich nach den jeweiligen Tabellen des Anhangs A der EN 301 549.
Die Stichprobenanzahl:
Die Stichprobenanzahl der zu überwachenden Webauftritte und mobilen Anwendungen richtet sich nach der Bevölkerungszahl des Mitgliedslandes. Die Aufteilung der Stichproben innerhalb Deutschlands wurde zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie allen Überwachungsstellen der Bundesländer und des Bundes ausgehandelt.
Berlin hatte im 1. und 2. Überwachungszeitraum (2020 bis 2021 und 2022) jeweils 73 Webauftritte in vereinfachter Form sowie 4 Webauftritte und mobile Anwendungen in vertiefender Form zu prüfen.
Seit dem 3. Überwachungszeitraum (2023) ist die Zahl der jährlich vereinfacht zu prüfenden Webauftritte auf 108 gestiegen. Seit dem zweiten Überwachungszeitraum sind mindestens 10% und maximal 50% der geprüften Angebote des Vorjahres erneut zu prüfen.
Die Auswahl der zu überprüfenden Angebote:
Die Angebote werden verschiedenen Verwaltungsebenen zugeordnet, welche sich nach dem europäischen Klassifizierungssystem für Verwaltungseinheiten richten. Diese sind: staatlich, regional, lokal und sonstige.
Dadurch, dass Berlin ein Stadtstaat ist, kommt lediglich die regionale und sonstige Verwaltungsebene zur Anwendung.
Jedes Angebot wird den folgenden Dienstleistungskategorien zugeordnet: Sozialschutz, Gesundheitswesen, Verkehr, Bildung, Beschäftigung und Steuern, Umweltschutz, Freizeit und Kultur, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen, öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Sonstiges. Ein Angebot kann dabei mehreren Dienstleistungskategorien zugeordnet werden.
Die folgenden Nutzungsbedürfnisse werden innerhalb der Überwachung berücksichtigt: Nutzung ohne Sehvermögen, mit eingeschränktem Sehvermögen, ohne Farbwahrnehmungsvermögen, ohne Hörvermögen, mit eingeschränktem Hörvermögen, ohne Sprechvermögen, mit eingeschränkter manueller Fähigkeit oder eingeschränkter Kraft, Notwendigkeit der Minimierung der Auslöser fotosensitiver Anfälle und Nutzung mit eingeschränkter Kognition.