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Lesefreundliche Schrift
Benutzen Sie die serifenlose Schrift Berlin Type Office in der Schriftgröße 12. Ersatzweise können Calibri 12, Arial 12 oder Verdana 11 verwendet werden.
Für Dokumente von Trägern und Kooperationspartnern der Berliner Verwaltung:
Verwenden Sie ebenfalls möglichst Berlin Type Office, Calibri oder Arial in der Schriftgröße 12 Pt oder Verdana in der Schriftgröße 11 Pt.
Alternativ ist auch eine gut lesbare, serifenlose Schrift in 12 Pt mit einer großzügigen Laufweite oder eine Schrift nach DIN 1450 möglich. Das „I“ (wie Ingelheim) und „l“ (wie lesen) sowie das „O“ (wie Offenbach) und die „0“ (Null) sollen sich voneinander unterscheiden.
Alle Schriften müssen eingebettet sein. -
Keine Sonderformatierungen im Fließtext
Sonderformatierungen sollen nicht benutzt werden. Kursiv-Stellung, Versalien (GROSSBUCHSTABEN – außer für einzelne Wörter), Unterstreichung und Schmuckschriftarten verschlechtern die Lesbarkeit. -
Spracheinstellung und Abkürzungen
Fremdsprachige Textpassagen und Abkürzungen müssen entsprechend ausgezeichnet sein mit Ausnahme bekannter Akronyme (wie ZDF oder AIDS oder gängigen englischen Worten). -
Erweiterungstext für Abkürzungen und Sonderzeichen
Erweiterungstext für Abkürzungen und Sonderzeichen einfügen, sofern sie nicht allgemein üblich sind. Für folgende Sonder- und Satzzeichen sind bspw. keine Erweiterungstexte notwendig:
! „ “ § $ % & / { } ( ) [ ] ß ? \ @ € + * ~ # ‘ , . _ – µ -
Linksbündiger Text
Setzen Sie den Text linksbündig, einzeilig und benutzen Sie Flattersatz (keinen Blocksatz). -
1,15 Zeilenabstand
Wählen Sie mindestens den 1,15 Zeilenabstand. Besser wären 1,25 Zeilenabstand oder 18 Pt. -
Absätze und Abstände
Verwenden Sie keine leeren Absätze für die Absatzeinstellung. -
Guter Kontrast
Wählen Sie eine schwarze oder andere dunkle Textfarbe auf einem hellen Hintergrund. Das Kontrast-Verhältnis zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5: 1 betragen.
Eine Rot-Grün-Farbkombination sollte wegen der Rot-Grün-Schwäche vieler Menschen vermieden werden. Dies gilt auch für Komplementärfarben (Blau-Orange, Gelb-Violett), da diese zu Flimmereffekten führen.
Bei farbigen Hintergründen sollte der Kontrast möglichst hoch sein. -
Keine Trennstriche
Vermeiden Sie eine Silbentrennung. -
Keine Informationen nur durch Farbe vermitteln
Wenn Sie Information durch unterschiedliche Farben vermitteln wollen, müssen Sie die Informationen noch durch eine andere Art kennzeichnen. -
Optische Elemente brauchen alternativen Text
Grafiken, Bilder und Diagramme müssen einen kurzen, prägnanten Alternativtext haben (ca. 120 Zeichen). Dieser sollte in das Beschreibungsfeld geschrieben werden.
Längere Erklärungen, inhaltsschwere Fotos, Grafiken, SmartArts, Diagramme sowie Gruppierungen von grafischen Elementen sind außerdem im Fließtext ausführlich zu beschreiben.
Bei grafischen Elementen wie Strichen und Kästen sowie dekorativen Elementen sollte kein alternativer Text vergeben werden. Diese sind als dekorativ zu kennzeichnen. -
Wenig optische Elemente einsetzen
Vermeiden Sie zusätzliche Bildelemente, die nicht im Zusammenhang mit dem Text stehen, wie zum Beispiel eine Auflistung von mehreren Logos. -
Optische Elemente müssen richtig positioniert sein
Grafiken befinden sich wegen der Lesereihenfolge an entsprechender Stelle. -
Nicht-störende Inhalte verwenden
Flackernde, blinkende oder blitzende Inhalte dürfen nicht vorkommen.
Berliner Standards für PDF - Barrierefreies PDF-Dokument erstellen
PDF-Dokumente wurden ursprünglich für den Druck verwendet. Anders als bei Word- und anderen Dokumentenformaten ist es für assistive Technologien nicht möglich, direkt auf die Informationen innerhalb des PDF-Dokumentes zuzugreifen. Damit PDF-Dokumente zugänglich sind und z. B. auch von Screenreadern gelesen werden können, müssen sie entsprechend barrierefrei gestaltet werden.
ISO-Standard „ISO 32000-1:2008“ basierend auf PDF 1.7 ist der aktuelle Standard. PDF/UA baut darauf auf und ist als ergänzender Standard gedacht, der in Kombination mit der ISO-Norm verwendet wird.
Die ISO-Norm 14289-1 ist der technische Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, auch bekannt als PDF/UA-Standard. Diese orientiert sich, wie die EN 301 549 grundlegend an den WCAG. In Deutschland ist PDF/UA der technische Standard für die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten.
Daher ist der PDF/UA-Standard einzuhalten (Veröffentlichung im August 2012 als ISO-Norm ISO 14289-1: 2016-12).
Jeder Inhalt im Dokument erhält einen sogenannten „Tag“, also ein Struktur-Element, mit dem die Art des Inhalts erkannt werden kann. Ein barrierefreies PDF-Dokument kann nur ohne viel Aufwand erstellt werden, wenn als Grundlage das Word-Dokument barrierefrei gestaltet wurde.
Natürlich gelten diese Regeln auch bei anderen Dokumenten, die Text enthalten und die mit anderer Software erstellt wurden.
Die aktuelle Version der verbindlichen Kriterien zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sind auf der Internetseite der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit veröffentlicht und sind zu beachten:
Berliner Standards
Folgendes muss bei der Erstellung eines PDF-Dokumentes beachtet werden.
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Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -
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Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
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