Die Überwachungsstelle Berlin sammelt die Informationen ihrer Überwachung und erstellt einen Bericht in barrierefreier Form. Dieser wird an die Überwachungsstelle des Bundes übermittelt.
Der Bericht enthält:
- eine ausführliche Beschreibung der Art und Weise, wie die Überwachung durchgeführt wurde
- eine Tabelle, aus der ersichtlich ist, wie sich die angewandten Überwachungsmethoden auf die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beziehen
- das Ergebnis der Überwachung für jeden Überwachungszeitraum
- Informationen über die bei der Umsetzung dieser Richtlinie (EU) gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse
- Informationen über Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Informationen darüber, welche Interessen-/Betroffenengruppen mit einbezogen wurden
- Informationen zum Durchsetzungsverfahren, die durch die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit übermittelt werden.
Die Überwachungsstelle des Bundes erstellt den Gesamtbericht für Deutschland und übermittelt diesen zum 23. Dezember des jeweiligen Berichtszeitraumes an die EU. Sowohl der Bericht Berlins als auch der des Bundes richten sich nach den Vorgaben des EU-Durchführungsbeschlusses 2018/1524.