Das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”, kurz UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), ist von der UNO in 2008 verabschiedetet worden. Der Vertrag ist durch mehr als 160 Nationen unterzeichnet worden. Die UN-BRK wurden von Deutschland in 2009 ratifiziert. Die UN-BRK ist eine Präzisierung der bestehenden 8 Menschenrechtsabkommen. Darin werden die betroffenen Menschen nicht mehr als krank bezeichnet, sondern als gleichberechtigte Menschen, deren Behinderung eher von außen durch Umwelt und Strukturen erfolgt. Sie verpflichtet ihre Unterzeichnerstaaten die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe in allen Lebensbereichen für behinderte Menschen und damit gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien zu gewährleisten (Artikel 9, Absatz 1). Konkretisiert wird dies im Menschenrecht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen (Artikel 21) sowie als Bestandteil weiterer Artikel.