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Ausnahmeregelung
Die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kann von Bürgern und Bürgerinnen sowie Mitarbeitenden aufgefordert werden, die unverhältnismäßige Belastung zu überprüfen. Sie entscheidet dann darüber, ob eine unverhältnismäßige Belastung zutrifft oder nicht. Weitere Informationen