Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied

Hufschmied setzt ein Hufeisen an

Berufsbild

Entsprechend dem Berufsbild fertigen Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede individuelle Hufeisen für Pferde an und befestigen diese. Auch die Huf- und Klauenpflege und die Beratung von Pferdebesitzerinnen/-besitzern gehören zu ihren Aufgaben

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19. April 2006 (BGBl I S. 900) in der zuletzt geänderten Fassung

Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung – HufBeschlV) vom 15.Dezember 2006 (BGBl I S. 3205) in der zuletzt geänderten Fassung

Ausbildung

Die Ausbildung zur Hufbeschlagschmiedin / zum Hufbeschlagschmied dauert zwei Jahre und fünf Monate und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Anerkennung

Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von Personen ausgeübt werden, die geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede/-schmiedinnen sind. Die Anerkennung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens fünfjährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.