Die Tätigkeit des/der Hufbeschlagschmieds/-schmiedin ist ausgerichtet auf die Erhaltung und Förderung der Leistungsfähigkeit des Bewegungsapparates von Huf- und Klauentieren durch einen sach-, fach-, und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag. Hufbeschlag ist die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Korrektur oder der Behandlung. Klauenbeschlag ist die Gesamtheit aller Verrichtungen bei der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlages an der Klaue eines Tieres, wenn dieses Tier als Zug-, Last-, oder Reittier verwendet werden soll.
Tierärztliche Handlungen sowie Verrichtungen, die lediglich die üblichen, alltäglichen Reinigungs- und Pflegearbeiten an Hufen und Klauen zum Gegenstand haben, sind nicht Inhalt des Hufbeschlaggesetzes.
Die Tätigkeit erfolgt entweder im Angestelltenverhältnis als Hufbeschlagschmied/-schmiedin oder in Selbständigkeit. Vielfach werden die Leistungen auch ambulant vor Ort bei Huftier- oder Klauentierhaltern erbracht.