Im Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19. April 2006 (BGBl I S. 900) in der zuletzt geänderten Fassung und in der Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung – HufBeschlV) vom 15.Dezember 2006 (BGBl I S. 3205) in der zuletzt geänderten Fassung ist auch der Beruf des/der Hufbeschlaglehrschmiedes/-schmiedin geregelt.
Nach fünfjähriger Tätigkeit als staatlich anerkannte/r Hufbeschlagschmied/-schmiedin kann eine Prüfung zum/r Hufbeschlaglehrschmied/-schmiedin abgelegt werden.
Zur staatlichen Anerkennung sind jedoch neben dem Bestehen der Prüfung noch verschiedene andere Voraussetzungen zu erfüllen, deren einzelne Darstellung den Rahmen dieser Information sprengen würde. Daher bitte bei Interesse mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt aufnehmen.