Berufsbild
Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte diagnostizieren und behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten samt Anomalien der Zahnstellung. Sie informieren außerdem über Möglichkeiten, Zahn- und Kiefererkrankungen bzw. -schädigungen vorzubeugen.
Sie arbeiten vorwiegend in Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Kliniken. Darüber hinaus können sie ihren Beruf an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausüben. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Gesundheitsämter, die Bundeswehr oder privatwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Pharmaunternehmen. Die Entwicklungszusammenarbeit stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Zahnärztin/zum Zahnarzt einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind
- das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) und
- die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO).
Ausbildung
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst
- ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt und
- drei staatliche Prüfungen.
Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Berlin wird das Zahnmedizinstudium von der Charite – Universitätsmedizin Berlin – angeboten, die eine gemeinsame Einrichtung der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Die Studierenden sind in beiden Universitäten immatrikuliert.
Prüfungen
Die (staatlichen) Prüfungen werden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss abgelegt, und zwar:
- die naturwissenschaftliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens zwei Semestern,
- die zahnärztliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens fünf Semestern und nach Bestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung und
- die zahnärztliche Prüfung nach einem Studium von weiteren fünf Semestern nach dem Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung.
Berufsausübung
Wer in Deutschland die Zahnheilkunde ausüben will, bedarf der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt.