Zahnärztin/ Zahnarzt

Untersuchung in einer Zahnarztpraxis

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) vom 26.01.1955 in der zuletzt geltenden Fassung (altes Recht).

Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vom 08.07.2019 in der jeweils geltenden Fassung, gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem 01.10.2021 (Wintersemester 2021/22) neu aufnehmen. Für alle Studierenden der Zahnmedizin mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2021 gelten übergangsweise weiterhin die bisherigen bekannten Regelungen nach altem Recht.

Informationen zur Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 08.07.2019 in der jeweils geltenden Fassung sowie die Übergangsregelungen von altem Recht zum neuen Recht finden Sie unter den Informationen zum Studium der Zahnmedizin nach neuem Recht.

Studium der Zahnmedizin (altes Recht):

Berufsbild

Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte diagnostizieren und behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten samt Anomalien der Zahnstellung. Sie informieren außerdem über Möglichkeiten, Zahn- und Kiefererkrankungen bzw. -schädigungen vorzubeugen.
Sie arbeiten vorwiegend in Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Kliniken. Darüber hinaus können sie ihren Beruf an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausüben. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Gesundheitsämter, die Bundeswehr oder privatwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Pharmaunternehmen. Die Entwicklungszusammenarbeit stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Zahnärztin/zum Zahnarzt einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind

  1. das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) und
  2. die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO).

Ausbildung

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst

  1. ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt und
  2. drei staatliche Prüfungen.

Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Berlin wird das Zahnmedizinstudium von der Charite – Universitätsmedizin Berlin – angeboten, die eine gemeinsame Einrichtung der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Die Studierenden sind in beiden Universitäten immatrikuliert.

Prüfungen

Die (staatlichen) Prüfungen werden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss abgelegt, und zwar:

  1. die naturwissenschaftliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens zwei Semestern,
  2. die zahnärztliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens fünf Semestern und nach Bestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung und
  3. die zahnärztliche Prüfung nach einem Studium von weiteren fünf Semestern nach dem Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung.

Berufsausübung

Wer in Deutschland die Zahnheilkunde ausüben will, bedarf der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt.