Das Programm richtet sich ausschließlich an Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die aufgrund besonderer Härten auf Unterstützung bei der Wohnungssuche angewiesen sind. Durch eine Kooperation mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften steht dafür jährlich ein eng begrenztes Kontingent an Wohnungen zur Verfügung.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das WfF-Programm sind der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz durch das LAF und die Einstufung als Härtefall.
Die formale Feststellung besonderer Schutzbedürftigkeit gemäß Art. 17 EU-Aufnahmerichtlinien ist keine notwendige Voraussetzung für die Registrierung als Härtefall. Geprüft werden die Besonderheiten des Einzelfalls.
Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Kann ich mich für das Programm bewerben?
Nein. Das Programm ist ausschließlich für Menschen bestimmt, die einen Asylantrag gestellt haben. Geflüchtete aus der Ukraine beziehen ihre Leistungen vom Jobcenter bzw. Sozialamt und müssen sich bei drohender Obdachlosigkeit an die soziale Wohnhilfe ihres derzeitigen Wohnbezirks wenden. Private, meist befristete Wohnungsangebote finden sie auch hier
Wie kann ich mich um eine Wohnung aus dem WfF-Programm bewerben?
Als AsylbewerberIn können Sie einen formlosen Antrag im LAF stellen.
Dies kann im Rahmen Ihres regulären Vorsprachetermins geschehen oder Sie sprechen zu den regulären Öffnungszeiten direkt im Mietsachgebiet vor. Auch ein Antrag per Post oder E-Mail Mietsachgebiet@LAF.Berlin.de ist möglich. In jedem Fall sind zur Unterstützung des Antrages ärztliche Atteste bzw. Gutachten beizufügen, die besondere (medizinische) Härten belegen..
Sie werden danach auf eine Warteliste gesetzt, denn das Kontingent an Wohnungen ist sehr begrenzt. Es gibt keine Garantie für die Vermittlung in eine passende Wohnung. Wir empfehlen, die eigene Wohnungssuche parallel zur Aufnahme in das WfF-Programm im Rahmen der eigenen Möglichkeiten fortzusetzen.