Ich besitze eine Immobilie bzw. eine Wohnung und möchte sie an einen Flüchtling vermieten. Wie gehe ich vor?
Damit die Miete vom LAF übernommen werden kann, dürfen festgelegte Obergrenzen nicht überstiegen werden. Wenn ein Flüchtling direkt aus einer Unterkunft des Landes Berlin in eine Mietwohnung umzieht, dürfen diese Obergrenzen bei der Bruttokaltmiete um 20 Prozent überschritten werden. Dies gilt auch für andere Menschen, die aus Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in eine eigene Wohnung umziehen. Damit Ihr Wohnungsangebot geprüft werden kann, brauchen wir von Ihnen eine Reihe von Informationen. Die Informationen haben wir in einem PDF-Dokument unten auf der Seite zusammen gefasst. Bei Eigentumswohnungen brauchen wir zusätzlich den Nachweis, dass die Wohnung Ihnen gehört. Schicken Sie Ihr vollständiges Mietangebot dann an Wohnungsangebote@LAF.Berlin.de. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.
Ich besitze eine Immobilie bzw. eine Wohnung und möchte sie an einen Flüchtling aus der Ukraine vermieten. Wie gehe ich vor?
Möchten Sie Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten, finden Sie alle notwendigen Informationen hier
Ich bin Hauptmieter einer Wohnung und möchte ein Zimmer an einen Flüchtling untervermieten. Geht das?
Ja, das ist möglich. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Erlaubnis zur Untervermietung seitens des Haus- bzw. Wohnungseigentümers. Das Zimmer muss ebenfalls den festgelegten Obergrenzen entsprechen, die Heizkosten müssen nachgewiesen und anteilig umgelegt werden. Die Liste der nötigen Unterlagen finden Sie als PDF-Dokument unten auf der Seite.