Qualitäts- und Beschwerdemanagement

Das LAF ist bestrebt, eine menschenwürdige und bedarfsgerechte Unterbringung mit landeseinheitlichen Standards in allen Gemeinschaftsunterkünften sicherzustellen. Aus diesem Grund wurden spezifische Anforderungen an Gewaltschutzkonzepte formuliert. Die Unterkunftsbetreiber sind verpflichtet, für jede Unterkunft ein eigenes Gewaltschutzkonzept auszuarbeiten. Dieses beinhaltet zum einen konkrete Maßnahmen, um Gewalt präventiv vorzubeugen und zum anderen professionelle Handlungsempfehlungen für die Mitarbeitenden bei Gewaltvorfällen in den Unterkünften. Das Qualitätsmanagement des LAF prüft die Konzepte und hat verbindliche Meldeketten sowie möglichst unabhängige Beschwerdemechanismen etabliert. In 2021 führte das LAF zudem in Kooperation mit der Stiftung SPI gezielt Gewaltschutz-Schulungen für Mitarbeitende in den Berliner Unterkünften durch. Durch die Gesamtheit dieser Maßnahmen soll insbesondere die Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Bedarfsgruppen (Kinder, Frauen, LSBTI*Q) gewährleistet werden.

Die Qualitätssicherung des LAF

Das Referat Qualitätssicherung (QS) im LAF sorgt dafür, dass die vom Land Berlin gesetzten Qualitätsstandards bei der Unterbringung eingehalten werden. Die Qualitätsstandards der Unterbringung sind mit den Betreibern der Unterkünfte vertraglich vereinbart. Auf dieser Basis kontrolliert das Team der Qualitätssicherung alle Berliner Flüchtlingsunterkünfte turnusmäßig sowie anlassbezogen (bei Beschwerden und Hinweisen). Dabei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedem Hinweis nach, auch anonymen Beschwerden.

Die wichtigsten Instrumente der Qualitätssicherung:

  • Routinebegehungen werden ein- bis zweimal im Jahr unangekündigt durchgeführt. Im Rahmen dieser Begehungen überprüft die Qualitätssicherung alle relevanten Aspekte der vertraglich vereinbarten Leistungs- und Qualitätsbeschreibung und verschafft sich einen Gesamteindruck von der Unterkunft.
  • Anlassbezogene Begehungen dienen der Überprüfung eines Hinweises oder einer Beschwerde zu einem Mangel in der Unterkunft.
  • Personalprüfungen werden anlassbezogen oder ohne Anlass zur Überprüfung des vertraglich vereinbarten Personaleinsatzes in qualitativer und quantitativer Hinsicht durchgeführt.

Unabhängig von seiner Prüfrolle berät das Team der Qualitätssicherung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterkünfte auch gerne zu allen Fragen rund um das Thema Einhaltung von Qualitätsstandards in der Unterbringung.

Wohin kann ich meine Beschwerde richten?

An folgendes Postfach können sich alle Beschwerdeführer*innen wenden, egal ob z.B. BewohnerIn, Unterkunftspersonal, BetreiberIn oder NachbarIn.

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DIE BERLINER UNABHÄNGIGE BESCHWERDESTELLE (BUBS)

Die BuBS dient als behördenunabhängige Anlaufstelle auf Landesebene für die Beschwerden und Anliegen von Menschen, die in landeseigenen Unterkünften untergebracht sind. Weitere Informationen