Das Referat Qualitätssicherung (QS) im LAF sorgt dafür, dass die vom Land Berlin gesetzten Qualitätsstandards bei der Unterbringung eingehalten werden. Die Qualitätsstandards der Unterbringung sind mit den Betreibern der Unterkünfte vertraglich vereinbart. Auf dieser Basis kontrolliert das Team der Qualitätssicherung alle Berliner Flüchtlingsunterkünfte turnusmäßig sowie anlassbezogen (bei Beschwerden und Hinweisen). Dabei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedem Hinweis nach, auch anonymen Beschwerden.
Die wichtigsten Instrumente der Qualitätssicherung:
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Routinebegehungen werden ein- bis zweimal im Jahr unangekündigt durchgeführt. Im Rahmen dieser Begehungen überprüft die Qualitätssicherung alle relevanten Aspekte der vertraglich vereinbarten Leistungs- und Qualitätsbeschreibung und verschafft sich einen Gesamteindruck von der Unterkunft.
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Anlassbezogene Begehungen dienen der Überprüfung eines Hinweises oder einer Beschwerde zu einem Mangel in der Unterkunft.
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Personalprüfungen werden anlassbezogen oder ohne Anlass zur Überprüfung des vertraglich vereinbarten Personaleinsatzes in qualitativer und quantitativer Hinsicht durchgeführt.
Unabhängig von seiner Prüfrolle berät das Team der Qualitätssicherung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterkünfte auch gerne zu allen Fragen rund um das Thema Einhaltung von Qualitätsstandards in der Unterbringung.