In den Unterkünften des Landes Berlin sind viele Tausend Flüchtlinge untergebracht. Die Einrichtungen werden von Wohlfahrtsverbänden, gemeinnützigen Trägern oder private Firmen im Auftrag des Landes Berlin betrieben. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Aufgabe, die Qualität der Unterbringung sicher zu stellen und zu kontrollieren.
Das Referat Qualitätssicherung im LAF sorgt dafür, dass die vom Land Berlin gesetzten Qualitätsstandards bei der Unterbringung eingehalten werden.
Wie werden die Qualitätsstandards in den Unterkünften sicher gestellt?
Die Qualitätsstandards der Unterbringung sind mit den Betreibern der Unterkünfte vertraglich vereinbart. Auf dieser Basis kontrolliert das Team der Qualitätssicherung des LAF alle Berliner Flüchtlingsunterkünfte turnusmäßig sowie anlassbezogen (bei Beschwerden). Dabei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedem Hinweis nach, auch anonymen Beschwerden.
Hinweise auf Mängel in einer Unterkunft können von Bewohnerinnen und Bewohnern, von ehrenamtlichen Helfern, Nachbarn und Anwohnern, aus anderen Teilen der Öffentlichkeit oder auch vom Betreiber selbst ausgehen.
Gibt es Beschwerden oder Hinweise auf Mängel, ist das Team der Qualitätssicherung innerhalb kürzester Zeit vor Ort und prüft die Sachlage. Werden Mängel festgestellt, bekommt der Betreiber eine Frist, innerhalb derer diese abzustellen sind. Anschließend wird bei einer Nachbegehung geprüft, ob das Problem wirklich behoben wurde.
Das Team der Qualitätssicherung prüft:- ob genügend Personal vor Ort ist und entsprechende Qualifikationen besitzt
- ob das Wachschutzpersonal qualifiziert und vollständig ist
- ob Brandschutz-, Hygiene- und Unfallschutzvorschriften eingehalten werden
- ob ausreichend qualitativ gute Verpflegung für Erwachsene, Babys u. Kinder vorhanden ist
- wie die Qualität und Ausstattung der Sanitäranlagen und ggf. Gemeinschaftsküchen ist
- ob die Wohnräume über eine ausreichende Größe und Ausstattung verfügen
- ob ausreichend Kinder-, Gemeinschafts- und Beratungsräume zur Verfügung stehen
- ob der Betreiber sozial-integrative Maßnahmen durchführt