Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist verantwortlich für die Erstaufnahmeeinrichtungen und landeseigenen Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in Berlin. Diese werden in der Regel von Dritten im Auftrag des LAF betrieben. Vertragliche Grundlage ist eine umfangreiche Leistungsbeschreibung, die aufgrund des Leistungsvolumens EU-weit ausgeschrieben wird. Auch Sicherheitsdienstleistungen werden im Auftrag des LAF von Dritten erbracht. Dies geschieht auf Basis eines Rahmenvertrags.
Die Einhaltung der vertraglich festgelegten Qualitäts- und Leistungsstandards für Betrieb und Sicherheit werden von der Qualitätssicherung des LAF überprüft. Mehr Informationen zu den überprüften Standards finden Sie links unter der Rubrik “Qualitätsicherung”
Sie möchten eine Unterkunft für Geflüchtete betreiben?
Als sozialer Träger oder Unternehmen können Sie an einem EU-weiten Vergabeverfahren teilnehmen, das vom LAF regelmäßig ausgeschrieben wird. Dies wird auf der zentralen europäischen Vergabe-Plattform TED veröffentlicht. Hier. können Sie sich registrieren.
Sie möchten eine Immobilie als Unterkunft für Geflüchtete anbieten?
Immobilien, die sich für den Betrieb einer Unterkunft eigenen, werden im Hinblick auf bauliche Standards und Wirtschaftlichkeit geprüft und können bei Eignung und Bedarf zur Unterbringung von Geflüchteten angmietet werden. Dies erfolt über unseren Dienstleister, die Berliner Immobilien Gesellschaft (BIM).
Wenn Sie ein Objekt anbieten möchten, kontaktieren Sie uns!
Anforderungen und bauliche Eignungskriterien für Immobilienangebote zur Unterbringung von Geflüchteten
Zwingend erforderliche Anforderungen
- Bezugsfertiges Objekt/Immobilie (keine vereinzelten Wohnungen oder einzelne Zimmer, keine Baustellen oder leeren Grundstücke)
- Basis-Angaben: Adresse, Anzahl der Appartements/Zimmer, Küchen, Sanitärbereiche (mind. 100 Plätze, mind. 6 qm pro Person in den Bewohnerzimmern)
- Technische Infrastruktur vorhanden (Heizung, Strom, Warmwasser)
- Funktionsfähige Sanitäranlagen oder Stellflächen für Sanitärcontainer
- Baugenehmigungsfähig oder bereits vorliegende Baugenehmigung
Anforderungen, die in der weiteren Prüfung erforderlich werden und optional schon bei der Kontaktaufnahme abgefragt werden könnten:
- Grundrisse mit Bemaßungen, ggf. Schnitte, Ansichten (Bauvorlagen zur Baugenehmigung)
- Fotos zum baulichen Zustand
- Mietpreisvorstellung in EUR/m^2^
- Eigentumsnachweis
- Geprüfter Brandschutznachweis