Was muss ich tun, damit das LAF die Mietkosten übernimmt?
Bitte kommen Sie mit Ihrem konkreten Mietangebot ins LAF Leistungszentrum in der Darwinstraße 14 – 18 in 10589 Berlin (Besuchereingang: Goslaer Ufer 15). Das Team des Mietsachgebiets ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Öffnungszeiten für Kundinnen und Kunden ohne Termin:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Öffnungszeiten für Kundinnen und Kunden mit Termin:
- Montag bis Mittwoch: von 08:00 – 14:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr und nach Vereinbarung
Melden Sie sich an der Antragsannahme mit der Bitte, im Mietsachgebiet vorzusprechen. Bei Bedarf stehen Ihnen dort Sprachmittler zur Verfügung. Anschließend erhalten Sie eine Wartenummer und werden aufgerufen. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, geben wir Ihnen noch am selben Tag Bescheid, ob die Miete vom LAF übernommen werden kann.
Die Tabelle mit den Mietobergrenzen finden Sie am Ende dieser Seite als PDF zum Download.
Was gehört zu einem vollständigen Mietangebot?
Damit das LAF die Mietkosten übernehmen kann, brauchen wir ein vollständiges Mietangebot vom Vermieter. Dazu gehören folgende Informationen:
- Wohnungsgröße (Anzahl und Quadratmetergröße der Zimmer)
- Gesamtgebäudefläche
- Höhe der Nettokaltmiete
- Höhe der kalten Betriebskosten
- Art der Heizung
- Höhe der Heizkosten
- Art der Warmwasserbereitung
- Höhe der Mietkaution
- Angaben zum Vermieter (Telefonnummer, Mail-Adresse) für Rückfragen.
- Eigentumserklärung des Vermieters (falls ihm die Immobilie gehört)
- bei Untermietvertrag (z.B. bei Wohngemeinschaften):
- gültige Ausweisdokumente aller Familienmitglieder (z.B. Aufenthaltsgestattung), die in der Wohnung leben werden
- ggf. Kopie des Energieausweises