Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen ihren Wohnsitz behördlich anmelden. Dies erfolgt in Berlin bei den Bürgerämtern. Wenn Sie Ihre Leistungen vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beziehen und in einer Unterkunft des LAF wohnen, ist je nach Ihrem Wohnort eines von zwei Flüchtlingsbürgerämtern für Sie zuständig. Ist das Asylverfahren abgeschlossen und wohnen Sie nicht (mehr) in einer Unterkunft des LAF oder haben eine Mietwohnung, sind alle bezirklichen Bürgerämter in Berlin für Sie zuständig. Sie haben dann die freie Wahl unter allen Bürgerämtern.
Kurz zusammengefasst:
Wenn Sie in einer Unterkunft des LAF leben, übernimmt der Betreiber der Unterkunft die Anmeldung für Sie. Leben Sie in einer Mietwohnung, müssen Sie sich selbst um Ihre Anmeldung kümmern.
Wenn Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und Sie eine Anerkennung als Flüchtling erhalten haben, können Sie Ihre Angelegenheiten in jedem beliebigen Bürgeramt erledigen.