Informationen für Flüchtlinge

Informationsveranstaltung des LAF

Informationsveranstaltung des LAF

Wie werde ich untergebracht?

Wenn Sie einen Asylantrag stellen, müssen Sie in der ersten Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Dies hat der Gesetzgeber so geregelt. Dort leben Sie mit anderen Flüchtlingen in Mehrbettzimmern zusammen und werden mit drei Mahlzeiten täglich versorgt. In den Unterkünften stehen Ihnen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner zur Verfügung. Dies sind neben der Heimleitung auch die in der Einrichtung tätigen Sozialarbeiter/innen sowie meist auch ehrenamtliche Helfer, die auf freiwilliger Basis in der Unterkunft tätig sind.

Wer bezahlt meine Unterkunft?

Wenn Sie hilfebedürftig sind, übernimmt das LAF die Kosten Ihrer Unterkunft. Zum Abschluss Ihrer Registrierung bekommen Sie eine Unterkunft zugewiesen und erhalten eine Bescheinigung, dass das LAF die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt („Kostenübernahme“). Diese Bescheinigung geben Sie in Ihrer Unterkunft ab. Sie ist zeitlich befristet und muss im LAF Leistungszentrum (Darwinstraße) verlängert werden. Wenn Sie ein eigenes Einkommen haben, kann es sein, dass Sie sich an den Kosten der Unterkunft beteiligen müssen.

Wer hilft mir, wenn ich Fragen oder Probleme habe?

In der Erstaufnahmeeinrichtung und der Gemeinschaftsunterkunft gibt es eine Heimleitung sowie Sozialarbeiter/innen, die Sie beraten und unterstützen. Wenn Sie in oder mit Ihrer Unterkunft Probleme haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die Heimleitung. Wenn Sie dort keine Hilfe bekommen, können Sie sich direkt an das LAF wenden. Der Sozialdienst kann Sie dann direkt unterstützen. In besonderen Härtefällen kann eine andere Unterkunft vermittelt werden. Sie erreichen uns unter Sozialdienst@LAF.Berlin.de.

Wo kann ich Missstände in meiner Unterkunft melden?

Das LAF unterhält eine Abteilung für die Qualitätssicherung von Unterkünften. Dieser Bereich kontrolliert, dass die Betreiber der Unterkünfte die vorgeschriebenen Standards einhalten. Alle Betreiber müssen für ausreichende Sauberkeit, Sicherheit, soziale Betreuung, Ernährung (bei Einrichtungen mit Vollverpflegung), Kinderbetreuung und weitere Qualitätskriterien sorgen. Alle Unterkünfte werden regelmäßig kontrolliert, bei Beschwerden gibt es kurzfristig eine unangemeldete Kontrolle. Wenn Sie Missstände in Ihrer Unterkunften melden wollen, richten Sie Ihre Beschwerde an

Unterkunft-QS-Beschwerde@LAF.Berlin.de.

Kann ich auch in eine Wohnung ziehen?

Spätestens nach sechs Monaten endet die Verpflichtung, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Von diesem Zeitpunkt an können Sie in eine Wohnung ziehen. Vorher brauchen Sie die „Allgemeine Zustimmung zur Wohnungssuche“. Sie erhalten dieses Schreiben von Ihrer Sachbearbeitung im LAF Leistungszentrum. Das LAF übernimmt die Mietkosten innerhalb bestimmter Obergrenzen.

Allerdings ist günstiger Wohnraum in Berlin knapp und daher werden Sie (und Ihre Familie) vermutlich zunächst einen Platz in einem Wohnheim (Gemeinschaftsunterkunft) bekommen. Diese Wohnheime sind gut ausgestattet und bieten Ihnen mehr Privatsphäre als eine Erstaufnahmeeinrichtung oder Notunterkunft. Außerdem gibt es dort Gemeinschaftsküchen, wo Sie selber kochen können. Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer Wohnung leben, erhalten Sie höhere Geldleistungen, weil Sie sich selbst versorgen.
Weitere Informationen zum Ablauf beim Wohnungsbezug finden Sie hier (Link zu Wohnen/Infos für Flüchtlinge/Wohnungen).