Anwohnerfragen zur Standortentwicklung Quedlinburger Straße 45

Quedlinburger Rendering Bild

Neubauprojekt der WBM GmbH, Planer DMSW architekten

Dokumentation der Informationsveranstaltung

Auf dem bisher nicht bebauten Grundstück Quedlinburger Straße 45 in Charlottenburg-Wilmersdorf wird eine Unterkunft für Geflüchtete in Apartment-Bauweise entstehen. Bauherr ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte GmbH (WBM). Dort wird Wohnraum für maximal 570 Personen entstehen und zusätzlich eine Kindertagesstätte.
Am 28. Februar 2018 fand in der Mierendorff-Grundschule, Mierendorffstraße 20, 10589 Berlin eine Informationsveranstaltung für die Anwohnenden der Quedlinburger Straße 45 statt. Informiert wurde über das Vorhaben, die dortige Freifläche für die Flüchtlingsunterbringung auszubauen. Auskunft gaben Senatorin Elke Breitenbach, Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann, die Präsidentin des LAF, Claudia Langeheine sowie Vertreter der Polizei und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM). Im Folgenden möchten wir gerne Ihre Fragen mit unseren Antworten schriftlich darlegen, um einen noch größeren Kreis von Interessierten mit Informationen zu versorgen.

Sollten Sie weitere Fragen zur neuen Unterkunft haben, dann erreichen Sie uns unter Pressestelle@LAF.Berlin.de

Fragen zu Planung und Bau

  • Wer ist Ansprechpartner für die Projektentwicklung Quedlinburger Straße?

    Die Präsentation der Baumaßnahme inklusive der Baupläne und Aufrisszeichnungen können Sie hier abrufen: Präsentation

    Alle Information auf der Website der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) finden Sie hier

    Ansprechpartner für alle baulichen Fragen ist: Q45@die-raumplaner.de

  • Warum wurde gerade dieses Grundstück ausgesucht?

    Voraussetzung für die Auswahl eines MUF-Standortes ist, dass sich das Grundstück in öffentlicher Hand befindet, also dem Bezirk, dem Land Berlin oder einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft gehört. Das Grundstück Quedlinburger Straße 45 wurde im Februar 2018 in das Vermögen der WBM eingebracht und erfüllt somit diese Voraussetzung.
    In Berlin entstehen in allen Bezirken modulare Unterkünfte für Flüchtlinge, kurz MUF genannt. Diese werden oftmals aus Betonfertigteilen (“Modulen”) vor Ort zusammengesetzt, was eine besonders zügige Umsetzung bei hoher Qualität der fertigen Gebäude ermöglicht.
    Das Gebäude an der Quedlinburger Straße wird jedoch nicht aus Betonfertigteilen, sondern in herkömmlicher Massiv-Bauweise errichtet.

  • Was wird dort gebaut? Wie lange soll das Gebäude stehen?

    Vor Ort entsteht ein Wohngebäude mit einem Wohnungsmix aus 1. bis 4.-Zimmer Wohnungen. In den beiden oberen Stockwerken entsteht zudem eine öffentliche Kita mit 60 Plätzen. Die Apartment-Bauweise hat den Vorteil, dass nach der Unterbringung von Geflüchteten auch andere Personengruppen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ohne große Umbauten einziehen können. Das Gebäude wird den Erkenntnissen moderner Bautechnik entsprechen und der bilanzielle Betrachtungszeitraum beträgt mindestens 80 Jahre.

  • Wann beginnen die Bauarbeiten und wann wird das Gebäude fertig?

    Die vorbereitenden Bauarbeiten beginnen bereits im I. Quartal 2018. Zunächst wird der Boden zum Teil ausgetauscht, Grund ist die frühere industrielle Nutzung des Geländes. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 beginnen, die Fertigstellung des Gebäudes ist für das vierte Quartal 2020 geplant.

  • Welches Risiko besteht für die bauliche Struktur der Gebäude in der benachbarten Sömmeringstraße 10-16 durch die Erd- und Bauarbeiten in der Quedlinburger Straße 45?

    Das Bauvorhaben wird gemäß der gesetzlichen Vorschriften realisiert.

  • Wie hoch wird das geplante Gebäude in der Quedlinburger Straße 45 sein?

    An der Quedlinburger Straße wird das Gebäude eine Höhe von ca. 26 m haben (acht Geschosse). Im Blockinneren beträgt die Höhe ca. 23 m (sieben Geschosse). Die straßenseitige Traufkannte beträgt ca. 20m.

  • Wie groß ist die Entfernung des geplanten Gebäudes von der östlichen Seite der Häuserreihe in der Sömmeringstraße 10-14?

    Die Entfernung von Gebäude zu Gebäude beträgt ca. 34 m.

  • Wie werden die Außenflächen gestaltet?

    Die Außenanlagen werden nach den Erfordernissen der Berliner Bauordnung geplant. Es wird dementsprechend sowohl Spielgeräte als auch Grünflächen mit Aufenthaltsqualität geben.

  • Wird es zwischen dem geplanten Gebäude und der Häuserreihe in der Sömmeringstraße 10-14 einen Sichtschutz geben?

    In der Planung der Freianlagen wurde eine Abgrenzung zu den Nebennutz- und Spielflächen in Form einer begrünten Mauer bis zu einer Höhe von ca. zwei Metern geschaffen.

  • Ist der Brandschutz gewährleistet? Ist die Feuerwehr-Zufahrt zum Gelände ausreichend? Gibt es hierfür eine Genehmigung?

    Alle erforderlichen Belange des Brandschutzes werden berücksichtigt. Es wurde ein projektkonkretes Brandschutzkonzept erstellt, welches einer unabhängigen Prüfung durch einen Prüfingenieur für Brandschutz unterzogen wird. Das Brandschutzkonzept und der Prüfbericht werden dann Bestandteil des Antrags auf Baugenehmigung sein.

  • Wie ist im Falle eines Neubaus eine Feuerwehrzufahrt für die hinter der Quedlinburger Str. liegenden Häuser gewährleistet? Ein Zugriff mit Löschzügen auf die hinteren, höfischen Bereiche ist nur über das Gelände an der Quedlinburger Str. 45 möglich!

    Jedes Bauvorhaben muss die erforderlichen Belange des Brandschutzes erfüllen. Das Grundstück Quedlinburger Straße 45 ist nicht mit einem Rettungswegerecht für die Nachbarbebauung belastet.

  • Ist geplant, die Zufahrten der Nachbargrundstücke als Rettungswege für die Quedlinburger Str. 45 zu nutzen?

    Jedes Bauvorhaben muss die erforderlichen Belange des Brandschutzes erfüllen. Die Nachbargrundstücke werden nicht Gegenstand der Rettungswegeplanung für das Bauvorhaben Quedlinburger Str. 45 sein.

  • Verdeckt das geplante Gebäude die Sonne für die Häuserzeile in der Sömmeringstraße 10-14?

    Die Planung erfolgt gemäß festgesetztem Bebauungsplan und den gesetzlichen Vorgaben der Bauordnung Berlin.

  • Bleiben die Bäume auf dem Nachbargrundstück Sömmeringstraße 10-14 erhalten?

    Bäume auf dem Nachbargrundstück sind nicht von der Baumaßnahme betroffen.

  • Zu welchen Tageszeiten finden die Bauarbeiten statt? Wird auch samstags gearbeitet?

    Die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten.

  • Bleibt eine Überschreitung der geplanten Dauer der Bauarbeiten (und damit die Lärm-Belästigung für die Anwohner) für die Ausführenden folgenlos?

    Verzögerungen im Baugeschehen können leider nicht ausgeschlossen werden. Vertragsfristen sind üblich und werden vereinbart.

  • Welche Maßnahmen planen Sie, damit bei der Bodensanierung des Grundstücks die direkten Nachbarn nicht von krebserregendem Staub oder Erdpartikeln betroffen sind?

    Die betreffende Substanz ist nicht an Feinstaub gebunden. Der Voraushub der Startbaugrube von etwa zwei Metern Tiefe betrifft weitestgehend nicht kontaminierten Boden, da dieser bereits in den 1990er Jahren ausgetauscht wurde.
    Von der Sohle dieser Startbaugrube aus wird dann durch überschneidende Großlochbohrungen die eigentliche Sanierung (Bodenaustausch) erfolgen.

  • Bis zu welcher Tiefe wird der Baugrund aufgrund der bestehenden Verseuchung des Grundstücks abgetragen? Wie wird der Staub der dabei frei werdenden Kohlenwasserstoffe gebunden, damit wir Anrainer nicht davon betroffen werden?

    Zunächst wird ausgehend vom aktuellen Bodenniveau eine etwa zwei Meter tiefe flächige Startbaugrube ausgehoben. Dann wird mittels Großlochbohrungen der Boden bis zu einer Tiefe von maximal sieben Metern unter dem aktuellen Geländeniveau ausgetauscht

  • Gibt es keine Alternativen zur vorgeschlagenen Bodensanierung?

    Zur Quellensanierung durch Bodenaustausch existiert keine zielführende Alternative.

  • Wie soll der schwer belastete Boden ausgetauscht werden, ohne dass unsere Gesundheit als unmittelbare Nachbarn durch ein Weitertragen der freigelegten Bodenkontaminationen (z.B. durch Wind) gefährdet wird? Wie werden Kinderspielplätze, Autos, Fahrräder und permanent durchlüftete Wohnungen geschützt?

    Der Bodenaustausch erfolgt durch einander überschneidende Großlochbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 1,3 Metern. Dabei wird jeweils nur innerhalb des mit einem Roher versehenen Bohrloches der Boden mittels einer geschlossenen Bohrschappe o.ä. entnommen. Der ausgehobene Boden wird dabei direkt nach der Entnahme in Deckelcontainer überführt. Da es sich bei dem ausgetauschten Boden um nasse Sedimente aus der mit Grundwasser gesättigten Zone handelt, entsteht dabei kein Staub. Das abtropfende Wasser wird aufgefangen und gereinigt. Die dabei freiwerdenden gasförmigen Emissionen werden (gemäß eines mit SenUVK abgestimmten Emmissionsschutzkonzeptes) permanent überwacht .

Fragen zur Nutzung

  • Warum wird ein Gebäude ausschließlich für Geflüchtete gebaut?

    Das als Reaktion auf die großen Zuzugszahlen 2015/16 modifizierte Baurecht erlaubt es, schnell Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen. Der Bedarf an Wohnraum, gerade an richtigen Wohnungen, ist nach wie vor sehr hoch. In den letzten Monaten kamen im Durchschnitt rund 700 Geflüchtete monatlich in Berlin an. 2017 waren es insgesamt mehr als 8000 Menschen. Daher ist es auch weiterhin notwendig, Wohnraum in Unterkünften für Geflüchtete zu schaffen.

    Zudem leben derzeit noch mehrere tausend Geflüchtete in temporären Containerdörfern (“Tempohomes”), die nur eine begrenzte Zeit (meist drei Jahre) genutzt werden können. Für diese Menschen benötigen wir rasch feste Gebäude.

    Nach spätestens 9 Jahren – je nach Entwicklung des Unterbringungsbedarfs – soll das Gebäude aber auch für andere Nutzergruppen als sozialverträglicher Wohnunraum geöffnet werden.

  • Wie lange sollen die geflüchteten Menschen in der Quedlinburger Straße wohnen?

    Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wird die Immobilie von der WBM zunächst für 3 Jahre anmieten mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 3 Jahre.

  • Werden die Geflüchteten vor Ort betreut?

    Das LAF betreut aktuell rund 100 Unterkünfte für Geflüchtete in Berlin. Alle Objekte werden selbstverständlich durch das Team eines Betreibers geführt. Dazu gehören neben einer fachlich ausgebildeten Unterkunftsleitung auch Sozialarbeitende und Sozialbetreuer*innen sowie Personal im Bereich Kinderbetreuung, Hauswirtschaft und Facility Management. Außerdem gibt es eine Ansprechperson für Ehrenamtliche.
    Viele der Geflüchteten sind nach zwei Jahren in Deutschland bereits in der Lage, Briefe, etwa von Behörden, lesen und verstehen zu können. Andere tun sich damit noch schwerer. Daher ist die begleitende Betreuung vor Ort wichtig, auch was die Hilfe bei der Suche nach Schul- und Ausbildungsplätzen angeht, nach regelmäßiger Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen. Ziel ist immer, Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, um auf eine größtmögliche Selbstständigkeit der Personen hin zu wirken.

  • Gibt es Security im Gebäude?

    Alle Unterkünfte des LAF werden von Wachschutzunternehmen 24 Stunden am Tag von Montag bis Sonntag gesichert. Einerseits geht es dabei um die Kontrolle, wer die Unterkunft betritt. Dies ist aus Gründen des Brandschutzes wichtig, sowie zur Durchsetzung der Hausordnung und Besuchszeiten.

    Zum Anderen ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Übergriffen auf Menschen oder Unterkünfte gekommen, was ein gewisses Maß an gesonderter Sicherheit notwendig macht. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ist das Gelände deshalb auch mit einem Zaun gesichert. Selbstverständlich bedeutet dies keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Menschen, die in der Unterkunft leben.

  • Wer wird dort einziehen?

    In allen Unterkünften des LAF gibt es eine Mischung aus Familien und allein reisenden Personen, aus jungen und älteren Menschen. Im Durchschnitt sind etwa ein Drittel der Bewohner in den Unterkünften Kinder und Jugendliche. Allerdings sind keine unbegleiteten Minderjährigen darunter, diese leben im Rahmen der Jugendhilfe in anderen, betreuten Einrichtungen.

    Heute lässt sich noch nicht sagen, wer dort in zwei Jahren einziehen wird. Das LAF achtet grundsätzlich auf eine verträgliche Mischung, auch was die Zusammensetzung der Nationalitäten oder die Altersstruktur angeht. Dieses Konzept ist in den anderen Objekten in Berlin bislang sehr gut aufgegangen.

  • Wo sollen die Menschen künftig einkaufen?

    So lange sich die Geflüchteten noch keiner Erwerbsarbeit nachgehen, erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen liegen etwas unter dem Hartz-IV-Satz. Anerkannte Flüchtlinge erhalten Grundsicherung durch die Jobcenter. Mit diesem Geld müssen sie ihren Alltag bestreiten. Oft gehen Menschen bestimmter Nationalitäten in Berlin bei Landsleuten einkaufen, die aus der Heimat bekannte Nahrungsmittel, Gewürze, etc. in Geschäften oder auf Wochenmärkten anbieten. Viele Grundnahrungsmittel kaufen die Geflüchteten natürlich auch bei den üblichen Supermärkten und Discountern ein.

  • Wo gehen die Kinder künftig in die Schule?

    Wie alle anderen Kinder auch sollen insbesondere die Grundschulkinder, die in Flüchtlingsunterkünften leben, wohnortnahe Schulen besuchen. Je nach Sprachstand werden sie in Willkommens- oder in Regelklassen unterrichtet. Die Oberschülerinnen und Oberschüler verteilen sich in der Regel wie bei deutschen Familien auch nach Leistungsstand und Schwerpunktinteressen auf Sekundarschulen und Gymnasien.

  • Wenn in der Unterkunft eine Kita entsteht, dürfen auch deutsche Kinder diese besuchen?

    Im 6. und 7. Obergeschoss der Unterkunft entsteht ein Kindergarten für 60 Jungen und Mädchen. Diese können einen Großteil des Dachs als offenen Spielplatz nutzen, der natürlich gesichert ist. Selbstverständlich steht diese Kita allen offen.

  • Gibt es Erkenntnisse zur Entwicklung der Sicherheit rund um diese Unterkünfte?

    Die Polizei Berlin steht in regelmäßigem Kontakt sowohl mit dem LAF als auch mit den in den Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte. So weiß im Konfliktfall jeder Bescheid, wer zu informieren und zu kontaktieren ist und wie man sich gegenseitig unterstützen kann. Bisher gibt es aus keinem Polizeiabschnitt Hinweise auf ein Ansteigen der Kriminalität im städitschen Umfeld der über 100 Flüchltlingsunterkünfte in Berlin.

  • Wie beschäftigen sich die Bewohnerinnen und Bewohner tagsüber?

    Grundsätzlich sei gesagt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften des LAF auch geregelte Tagesabläufe kennen. Die Kinder gehen morgens zur Schule, viele der Erwachsenen besuchen Sprach- oder Integrationskurse, beschäftigen sich mit beruflicher Weiterbildung oder gehen bereits einer Ausbildung oder Arbeit nach. Unter Umständen können Mütter mit ganz kleinen Kindern noch keine externen Sprachkurse besuchen. Diese werden dann in der Unterkunft gehalten. Entweder geben die Frauen die Kleinkinder dann in die Kinderbetreuung oder sie nehmen Säuglinge mit in den Unterricht.

    Natürlich ist der Alltag vieler Menschen in den Unterkünften zudem geprägt von Aufräumen, Putzen und Waschen, Einkaufen, Kochen, Essen und Abwaschen. Mithin geht es also auch in den Unterkünften des LAF um die normalen Fragen des täglichen Lebens.

  • Wer räumt in der Unterkunft auf? Was passiert mit dem Hausmüll?

    Für die Sauberkeit in den Wohnungen sind die Bewohnerinnen und Bewohner selbst verantwortlich. Die Gemeinschaftsflächen werden in der Regel von Reinigungskräften sauber gehalten. In etlichen Unterkünften übernehmen diese Arbeiten Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen von 1-Euro-Jobs.

    Zur korrekten Entsorgung des Hausmülls gibt es bei Einzug detaillierte Informationen für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Wie oben erwähnt gibt es eine Heimleitung, die im Bedarfsfall dafür sorgt, dass diese Informationen intensiver besprochen werden.

  • Wie sieht die Planung zur Nachnutzung des Gebäudes aus?

    In der Nachnutzung ist eine reguläre Wohnnutzung bzw. Wohnen für Studenten vorgesehen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Personen aus dem geschützten Marktsegment untergebracht werden.

  • Wie viele Müllcontainer sind für die mehr als 400 Bewohner der geplanten Unterkunft vorgesehen und wo werden diese aufgestellt?

    Das Bauvorhaben wird gemäß der gesetzlichen Vorschriften realisiert. Für die Anzahl von Müllcontainer pro Wohneinheit bzw. Bewohner gibt es Berechnungsansätze der BSR, anhand derer die Anzahl der notwendigen Behälter ermittelt wird. Bei der Planung wird auf eine möglichst flächeneffiziente Aufstellung geachtet. Eine Geruchsbelästigung in unmittelbarer Nähe der Müllcontainer ist dabei – wie in jeder anderen Wohnanlage auch – nicht auszuschließen.

  • Kann man sich jetzt schon für eine Wohnung bewerben?

    Zunächst wird das Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung genutzt. In der Nachnutzung (frühestens ab den 4. Jahr nach Inbetriebnahme) ist eine reguläre Wohnnutzung bzw. Wohnen für Studenten vorgesehen. Eine Bewerberliste wird zu gegebener Zeit bei der WBM für die Nachnutzung geführt.

  • Wie sieht das Parkplatzkonzept bei einer Nachnutzung für deren Mieter aus?

    Es ist nicht vorgesehen Stellplätze zu schaffen. Die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten.