Tempohomes

Wohncontainerdörfer und Tempohomes

Aufgrund der damals bereits stetig angestiegenen Zugangszahlen von Asylsuchenden begann das Land Berlin ab Herbst 2014 mit der Errichtung der ersten Wohncontainerdörfer (WCD). Im Zuge der Fluchtdynamik 2015 wurden ab 2016 an vielen Standorten in ganz Berlin weitere temporäre Wohnquartiere für Geflüchtete errichtet, sogenannte „Tempohomes“. Sie bieten bis zur Eröffnung der MUF-Neubauten als Ergänzung zu den Bestandsgebäuden den notwendigen Wohnraum für geflüchtete Menschen.

Seit Eröffnung der ersten MUF ab Anfang 2017 konnten viele Bewohner*innen von Tempohomes in Neubauten umziehen und Container-Standorte geschlossen werden. Bedingt durch den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen ab Sommer 2021 und der Knappheit an Unterkunftsplätzen mussten bereits geschlossene Container-Standorte reaktiviert oder deren Laufzeit verlängert werden. Weitere Reaktivierungen von Container-Unterkünften folgten aufgrund der starken Fluchtbewegung aus der Ukraine ab März 2022.

Tempohomes in Berlin

  • Tempohome in der Gerlinger Straße

    Ein Tempohome in der Gerlinger Straße kurz nach dem Bezug

  • Tempohome am Oberhafen - Familienleben im Vorgarten

    Beispieltext: Ein Tempohome bewohnt

  • Tempohome am Oberhafen - Kinderbetreuungsraum

    Beispieltext: Ein Tempohome in Bau

  • Ein Tempohome-Eingang mit Kräuterbeet

    Beispieltext: Ein Tempohome in Bau

  • Ein Tempohome mit Kräutervorgarten

    Beispieltext: Ein Tempohome in Bau

  • Tempohome in der Sieverstorpstraße mit Vorgärten
  • Tempohome mit Vordächern und frisch asphaltiert in der Lissabonallee

    Beispieltext: Ein Tempohome in Bau

Tempohome-Report

Hier finden Sie den Tempohome-Report aus dem Kooperationsprojekt des LAF mit der Habitat Unit der TU Berlin.
Tempohome-Report (Achtung: externer Link zu einem Download Provider)

Unser FAQ zu Tempohomes

  • Wer baut die Tempohomes?

    Bauträger im Auftrag des Landes Berlin ist die landeseigene Berliner Immobiliengesellschaft (BIM). Gegenüber Umbauten von bestehenden Immobilien haben Wohncontainerdörfer den Vorteil, dass sie relativ schnell errichtet werden können, dem Land Berlin gehören und auf landeseigenen Grundstücken stehen.

  • Wer betreibt die Tempohomes?

    Für den Betrieb der Tempohome-Standorte wählt das LAF über ein europaweites Ausschreibungsverfahren den jeweiligen Betreiber aus. Die ersten Vergabeverfahren sind abgeschlossen, weitere laufen aktuell.

  • Wie sieht ein Tempohome-Standort aus?
    Ein Tempohome-Musterstandort besteht aus
    • acht Wohngebäuden
    • einem Verwaltungsgebäude
    • einem Versorgungsgebäude sowie
    • einem Pförtner- bzw. Eingangshäuschen.

    Alle Gebäude sind aus einzelnen Containern mit einer ca. 13 qm großen Grundfläche zusammengestellt. Sie sind größtenteils ebenerdig und haben nur das eine Erdgeschoss.
    Die Wohngebäude bestehen aus Wohneinheiten, die jeweils in sich abgeschlossen und erdgeschossig von außen zugänglich sind. In einer Wohneinheit ist Platz für vier Personen.

  • Wie sind die Tempohomes ausgestattet?

    Jede Wohneinheit ist in sich abgeschlossen und besteht aus drei Räumen:
    In der Mitte befindet sich der Eingangsraum mit der Pantry-Küche und einem dahinter liegenden abgeschlossenen Bereich mit Duschzelle und Toilette. Rechts und Links vom Eingangsraum liegt jeweils ein Schlafraum für zwei Personen. Nach dem Aufenthalt in Notunterkünften mit eingeschränkter Privatsphäre und Kantinenessen bekommen die Menschen damit endlich wieder eine kleinere Wohneinheit, in der sie eine Tür hinter sich schließen können, und können selbst für sich und ihre Familie kochen.

    Die Wohnungen werden mit Betten, Schränken, Stühlen, Tischen, Wäsche sowie Koch- und Essgeschirr ausgestattet. Darüber hinaus gibt es an jedem Tempohome-Standort Verwaltungs-, Versorgungs- und Gemeinschaftsgebäude. Im Verwaltungsgebäude befinden sich die Büros des Betreibers, Beratungsräume, Aufenthaltsräumen für die Mitarbeiter, Abstellräume und eine entsprechend ausgestattete Hausmeisterwerkstatt. Im Versorgungsgebäude gibt es Waschmaschinen und Trockner zur Selbstnutzung für die Bewohnerinnen und Bewohner. Im Gemeinschaftsgebäude befinden sich Kinderspielzimmer, Schularbeitszimmer, einen PC-Raum und Gemeinschaftsräume, z.B. für geselliges Beisammensein, Kurse oder Festlichkeiten. Dies gehört zu den Qualitätsanforderungen des LAF.

  • Wie sind die Außenanlagen gestaltet?

    Auf den Freiflächen jedes Standortes entstehen Spiel- und Freizeitbereiche mit Sandspielkasten, Spielgeräten und Bänken, ähnlich wie auf einem öffentlichen Kinderspielplatz. Auch Ballspielflächen und Gartenflächen mit Pflanzgefäßen zur eigenen Gestaltung durch die Bewohnerinnen und Bewohner sind vorgesehen.

  • Wer hat die Standorte ausgewählt?

    Zuständig für die Auswahl der Grundstücke ist die Senatsverwaltung für Finanzen. Dazu haben zahlreiche Gespräche zwischen Finanzverwaltung und Bezirken stattgefunden. In einem mehrstufigen Verfahren wurden seit Herbst 2015 mehr als 1500 Liegenschaften, die im Besitz des Bundes und des Landes Berlin sind, zunächst planungsrechtlich und sozialräumlich von einer Expertenkommission geprüft. Daraus wurden mehr als 50 Standorte herausgefiltert, die intensiver geprüft und von der Senatsverwaltung für Finanzen mit den jeweiligen Bezirken besprochen wurden. Wurde ein Standort vom jeweiligen Bezirk abgelehnt, war der Bezirk verpflichtet, einen Ersatzstandort zu benennen.

  • Wer hat die Baugenehmigung erteilt?

    Der Bauantrag eines jeden Standortes wurde von der obersten Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemäß § 65 Bauordnung Berlin in einem normalen Regelverfahren geprüft und genehmigt. Dabei wurden gemäß Planungsrecht die vorgeschriebenen fachlichen Stellungnahmen der Bezirke einbezogen.

  • Wie ist der Brandschutz geregelt?

    Aufgrund der eingeschossigen Bauweise, der separat erschlossenen Apartments und den direkten erdgeschossigen Ausgängen ins Freie ist eine schnelle Evakuierung der Bewohnerinnen und Bewohner im Brandfall sichergestellt, sodass der Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage entfällt. Es werden jedoch Rauchmelder (nach DIN 14676) in jedem Bewohnerzimmer eingebaut, um schlafende Bewohner und Bewohnerinnen im Brandfall zu wecken. Dies ist mit der obersten Bauaufsicht Berlin abgestimmt.

  • Wurden Eingriffs- und Artenschutzgutachten erstellt?

    Alle geltenden und erforderlichen Arten-, Baum-, Boden-, Schallschutzbelange werden je Standort geprüft und eingehalten.

  • Wie wird die Integration in den Stadtteil sichergestellt?

    ## Die vom Land Berlin geförderten Stadtteilzentren haben den Auftrag, den Aufklärungs- und Informationsbedarf der Nachbarschaft abzudecken und das ehrenamtliche Engagement zur Unterstützung der Flüchtlinge zu koordinieren. So moderieren die Stadtteilzentren Anwohnerveranstaltungen oder begleiten das Ankommen der Flüchtlinge in dem jeweiligen Kiez. Sie pflegen den Kontakt zu ehrenamtlichen Netzwerken und Helfern im Stadtteil und vermitteln und fördern Projekte. Um die Flüchtlingsarbeit der Stadtteilzentren zu stärken, wurden im Landeshaushalt 2016/17 dafür jährlich 600.000 € bereitgestellt.
    ## In den Ortsteilen, in denen bereits ein von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finanziertes Quartiersmanagement eingerichtet wurde, fördert dieses ebenso die soziale Integration durch konkrete Projekte im Stadtteil.
    ## Darüber hinaus hat das Land Berlin jedem Bezirk eine Million Euro für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In jedem Bezirk wurde ein/e Flüchtlingskoordinator/in benannt als Ansprechpartner/in für Informationen und Anwohnerbelange, in einigen Bezirken wird diese Aufgabe durch eine/n Ehrenamtskoordinator/in erfüllt. (Bezirkliche Flüchtlingskoordinatoren von Berlin)
    ## Der jeweilige Betreiber eines Tempohomes ist vertraglich verpflichtet, sowohl den Kontakt in den Stadtteil zu den Netzwerkpartnern und Ehrenamtlichen zu fördern, als auch deren Aktivitäten und Projekte in den Räumen der Einrichtung zu ermöglichen. Der Betreiber ist verpflichtet, eine Personalstelle für die Koordination der ehrenamtlichen Aktivitäten in der Einrichtung vorzusehen. Diese wird je (anteilig in Arbeitsstunden je nach Größe der Einrichtung) vom LAF finanziert.

  • Gibt es eine Kinderbetreuung und wie erfolgt die Beschulung der Flüchtlingskinder?

    Kitaplätze und Willkommensklassen werden vom Bezirk organisiert. Flüchtlingskinder unterliegen genau wie alle anderen Kinder in Berlin der Schulpflicht und sollen so schnell wie möglich in einer regulären Schule unterrichtet werden. Grundsätzlich ist der Besuch der örtlichen Schulen vorgesehen. Zur Absicherung der Kapazitäten in Kitas und Grundschulen etc. stocken die Bezirke die erforderlichen Plätze auf.
    Zudem stehen in jedem Tempohome ein Kinderspielzimmer und ein Schularbeitsraum für die Kinder und Jugendlichen zur Verfügung.

  • Wie ist die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet?

    Das Sicherheitskonzept jedes Standortes wird mit dem Landeskriminalamt abgestimmt. Ein Wachschutz ist 24 Stunden vor Ort. Im Bereich der Außenanlagen kann eine Videoüberwachung eingerichtet werden, sollte dies aus Sicherheitsgründen erforderlich sein. Der zuständige Polizeiabschnitt ist ebenfalls von Beginn der Baumaßnahme informiert und fährt regelmäßige Streifentouren an dem jeweiligen Standort. Außerdem besitzt jedes Grundstück eine Zaunanlage.

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