Ab dem 14. Dezember 2020 wird die Unterkunft für Geflüchtete an der Dingolfinger Straße als weiterer Standort für positiv auf das Coronavirus getestete Flüchtlinge und deren Kontaktpersonen (K1) genutzt.
LAF-Präsident Alexander Straßmeir: „Der Senat von Berlin tut das möglichste, um die Menschen vor der Ausbreitung der Pandemie zu schützen. Meine Behörde bringt Geflüchtete zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit, wie auch der ihrer Nachbarn in den Gemeinschaftsunterkünften, sowie der dort tätigen Menschen für einen kurzen Zeitraum in einer separaten Einrichtung unter.“
Die Nutzung des Tempohome Dingolfinger Straße hatte das LAF Ende 2019 bereits beendet, um eine andere Verwendung des Standorts möglich zu machen. Aufgrund der Pandemieentwicklung wurde die Unterkunft erneut von Geflüchteten weitergenutzt, die einer Risikogruppe angehören und aus beengteren Wohnverhältnissen hierhin umziehen konnten. Anders als beabsichtigt kann das LAF die Unterkunft nun vorerst nicht aufgeben, weil die starken Infektionszahlen in der zweiten Welle eine Nutzung des Standortes aus Infektionsschutzgründen erforderlich machen. Die Kapazitäten der ersten Quarantäne-Unterkunft in Pankow sind mit 250 Personen (84 positiv auf Corona getestet, weitere K1-Fälle) erschöpft.
Der neue Standort bietet Platz für 150 Personen. Untergebracht werden Kontaktpersonen der Kategorie (K 1) und positiv auf das Coronavirus getestete Menschen. Für alle Personen gibt es eine Absonderungs-Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes. Sie bleiben in der Regel 14 Tage in der Unterkunft, werden dort mit Essen, Hygieneartikeln und sonstigen Dingen des täglichen Bedarfs versorgt.
Die Bewohnenden werden von dem erfahrenen Betreiber Hero Zukunft betreut. Die medizinische Betreuung übernimmt das Team der Albatros gGmbH, deren Mitarbeiter bereits am Quarantäne-Standort in Pankow tätig sind. Ein Sicherheitsdienst bewacht das Objekt täglich 24 Stunden lang.
LAF-Präsident Straßmeir: „Mit der Maßnahme, die Unterkunft Dingolfinger Straße als 2. Quarantäne-Einrichtung zu nutzen, dämmen wir die Ausbreitung des Virus ein und vermindern wir weiterhin das Risiko, ganze Unterkünfte unter Quarantäne stellen zu müssen.“
Die weitere Nutzung ist zunächst bis 31.3.2021 vorgesehen und kann bei einer ungünstigen Entwicklung der Pandemie bis zum 30.6.2021 verlängert werden.
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