Seit dem Sommer steigt in Berlin die Zahl der geflüchteten Menschen und damit auch die Zahl der Unterkünfte. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt wird die Unterkunft für immer mehr Menschen teils über Jahre zum Zuhause. Und wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, entstehen auch Konflikte. Um diese gewaltfrei zu lösen und die Bewohnenden durch gezielte Maßnahmen auch präventiv vor Gewalt zu schützen, haben das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und die Stiftung SPI heute einen Reflexionstag zum Gewaltschutz in Unterkünften erfolgreich durchgeführt. Die Veranstaltung bildete den Abschluss einer Schulungsreihe für Betreiber und Unterkunftsleitungen. Auch Vertreterinnen und Vertreter von UNICEF, des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Berliner Netzwerks für besonders Schutzbedürftige (BNS) und des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) nahmen daran teil.
LAF-Präsident Alexander Straßmeir: „Der heutige Austausch hat gezeigt, dass Berlin hier bereits gut aufgestellt ist. In den LAF-Unterkünften sind die von UNICEF entwickelten Mindeststandards zum Gewaltschutz bekannt und finden in den unterkunftseigenen Gewaltschutzkonzepten Anwendung. Insbesondere die Schutzbedarfe von Kindern, Frauen und LSBTI werden bereits berücksichtigt. Dies ist eine gute Basis, auf der wir in den nächsten Jahren aufbauen werden. Wir nehmen dazu vor allem die besonders schutzbedürftigen Gruppen noch stärker in den Blick – junge Volljährige, Pflegebedürftige oder Personen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen – und entwickeln Unterbringungskonzepte, die besonders auf deren Schutzbedürfnisse eingehen.“
Das LAF plant zudem eine Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zur externen Evaluation des Gewaltschutzes in Unterkünften. Im Rahmen eines Modellprojekts soll ein digitaler Gewaltschutz-Monitor den Unterkünften ermöglichen, sich selbst zu überprüfen und dabei auch die Sicht ihrer Bewohnerinnen und Bewohner mit einzubeziehen.
Hintergrund der Veranstaltung ist die bereits im Jahr 2016 ins Leben gerufene Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“. Unter gemeinsamer Federführung des BMFSFJ und UNICEF wurden Mindeststandards entwickelt, die sich als Leitlinien zur Entwicklung, Umsetzung und Monitoring von Schutzkonzepten in Unterkünften verstehen. Nunmehr liegen die Mindeststandards in einer vierten, aktualisierten Auflage vor.