Unter Federführung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und in enger Kooperation mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird in diesem Jahr die Entwicklung des „Qualitätschecks“ für Flüchtlingsunterkünfte vorangetrieben. Dazu hat am 17. März 2021 die digitale Auftaktveranstaltung mit über 50 Teilnehmenden stattgefunden. Am weiteren Entwicklungsprozess sind neben Senatsverwaltungen und Bezirken auch Initiativen der Flüchtlingshilfe, Ehrenamts-Netzwerke und Sozialverbände sowie Betreiber*innen und Bewohner*innen von Unterkünften beteiligt.
In den nächsten Wochen folgen Workshops und Interviews mit Expert*innen, in denen die Qualitätsprüfung in Unterkünften weiterentwickelt wird. Dabei geht es darum, in Verbindung mit anderen Instrumenten des Qualitäts- und Beschwerdemanagements zur Verbesserung der Unterbringungsqualität in Unterkünften des Landes Berlin beizutragen. Das Besondere dieses Ansatzes ist, dass er nicht nur die Qualitäts- und Leistungsbeschreibung des Betreibers der Unterkunft, sondern den gesamten Sozialraum in den Blick nimmt.
Bis zum Sommer soll das Konzept in einem partizipativen Prozess abgeschlossen sein und in zwei Pilotunterkünften des LAF erprobt werden. Die Ergebnisse fließen in die Qualitätssicherung des LAF ein. Auf dieser Basis wird in einem nächsten Schritt eine externe Evaluation der Unterbringungsqualität aufgesetzt.
Alexander Straßmeir, Präsident LAF: „Ich freue mich über das rege Interesse an der Entwicklung des Qualitätschecks und bedanke mich schon jetzt bei allen Teilnehmenden dafür, dass sie sich mit ihrem Wissen und ihrer Zeit in den Prozess einbringen. Besonders gespannt bin ich auf die Perspektive der Geflüchteten, die aktuell in Unterkünften des LAF leben. Ihre Sicht wird durch mehrere Interviews einbezogen werden. Ich bin überzeugt, dass wir durch den Qualitätscheck die Unterbringung von Geflüchteten in Unterkünften weiter verbessern.“
Nächster Meilenstein des Projekts „Qualitätsscheck“ sind die fachlichen Workshops Mitte April.
Hintergrund:
Grundlage für die Entwicklung des Qualitätschecks ist ein Abgeordnetenhausbeschluss aus dem Jahr 2018. Die Umsetzung basiert auf Vorgänger- und Begleitprojekten. Ein „Rahmenplan Qualitäts- und Beschwerdemanagement für wohnungslose Menschen sowie Berliner*innen in Vertragsunterkünften des LAF“ wurde durch die Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement durchgeführt (Mai 2018 bis Juni 2019).
Das unabhängige Beschwerdemanagement wurde mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Alice Salomon Hochschule entwickelt und mündete in der Schaffung der Berliner unabhängigen Beschwerdestelle (BuBS), die am 8. Februar 2021 in Trägerschaft der Johanniter Unfallhilfe e.V. gestartet ist. Die unabhängige Beschwerdestelle ist erreichbar unter www.bubs.berlin
Hervorzuheben ist auch die Beteiligung des LAF an einem bundesweiten Projekt von Save the Children e.V. zur Erprobung eines Unterbringungs-TÜV für Kinder und die Weiterentwicklung zum Kinderrechte-Check (2019/2020) in drei LAF-Unterkünften. Das im Rahmen dieses Projektes entstandene Prüfmodell wird im Zuge des Qualitätschecks weiterentwickelt und künftig auf alle LAF-Unterkünfte angewendet.
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