Neue Unterkünfte für Geflüchtete

Pressemitteilung vom 17.09.2019

spaetstrasse

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF) ist verantwortlich für die Unterbringung von derzeit knapp 22.000 geflüchteten Menschen in fast 90 Unterkünften. Um auch in Zukunft die Geflüchteten unterbringen zu können, baut das Land Berlin nun weitere moderne Gebäude, die in Fertigteilbauweise errichtet werden. In Berlin werden derzeit vier Bauanträge bearbeitet und eingereicht, bei denen Paragraph 246 BauGB zur Anwendung kommt. Diese im Baugesetzbuch als „Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte“ bezeichnete rechtliche Grundlage ermöglicht es dem Land Berlin, zeitnah Unterkunftsplätze zu schaffen. Die Sonderregelungen gelten noch bis Ende dieses Jahres.

Alexander Straßmeir, Präsident des LAF: „Die neuen Gebäude gleichen einer modernen Wohnanlage und sind baulich darauf ausgelegt, 80 Jahre lang genutzt zu werden. Die vorliegenden Pläne, insbesondere das Mitdenken von sozialer Infrastruktur wie Kindergarten, Kiez- oder Jugendclub in den Gebäuden zeigen, dass die intensive Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften und dem LAF auch der Nachbarschaft zu Gute kommt.“

Zu folgenden Standorten werden die Bauanträge unter Anwendung des § 246 BauGB kurzfristig eingereicht: Rauchstraße 22 (Spandau) mit einer Kapazität von ca. 300 Plätzen, Kirchstraße 69 (Pankow) mit einer Kapazität von ca. 320 Plätzen, Bohnsdorfer Weg 109-119 (Treptow-Köpenick) mit einer Kapazität von ca. 270 Plätzen, sowie Ratiborstraße 14 c-g (Friedrichshain-Kreuzberg) mit einer Kapazität von ca. 250 Plätzen.

Weitere Standorte, für die derzeit die Bauanträge vorbereitet werden, sind: Fröbelstraße 15 (Pankow), Zossener Straße 156 (Marzahn-Hellersdorf), Rudower Straße 184 (Neukölln), Hassoweg 8 (Treptow-Köpenick), Askanierring 70-108A (Spandau), sowie Rheinpfalzallee 83, 91, 93 (Lichtenberg).

Für alle Standorte wurden oder werden Bürgerinformationsveranstaltungen organisiert und Anregungen aufgenommen.

Die Häuser ergänzen die 16 bereits in Betrieb befindlichen Gebäude und entstehen als eine neue Generation Neubauten in Kooperation mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) als Bauträger. Nach Fertigstellung ist das LAF für die Belegung der Unterkünfte mit Geflüchteten sowie für die Objektbetreuung zuständig.

Bei allen Planungen setzt das LAF auf einen integrativen Ansatz. Dies betrifft sowohl die Integration des Baukörpers in die städtebauliche Umgebung, als auch die soziale Integration der neuen Bewohnerinnen und Bewohner in die Nachbarschaft. Die Mitarbeitenden des LAF arbeitet dafür mit den beteiligten Behörden und Bauträgern intensiv zusammen und schaffen somit die notwendigen Rahmenbedingungen für einen möglichst reibungslosen Betrieb. Das betrifft soziale Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätten, Kiezklubs, Jugendtreffs) ebenso wie Außenanlagen (z. B. Spielplätze, Grünanlagen). Die Gebäude werden nach kurzer Bauzeit in guter, dauerhafter Qualität errichtet. Sie werden langfristig von weiteren Bedarfsgruppen (Studierende, Senioren, Familien) genutzt werden können.