Welche Aufgaben hat der Sozialdienst im LAF?
Der Sozialdienst des LAF ist an den Standorten Bundesallee (Ankunftszentrum) und Darwinstraße (Leistungszentrum) vertreten. Die Sozialarbeiter*innen des LAF führen im Rahmen der Erstregistrierung soziale Beratungen zum Ablauf des Asylprozesses durch und identifizieren frühzeitig besondere Härtefälle oder andere besonders Schutzbedürftige, die besondere Betreuung und Unterbringung benötigen. Bei Bedarf leiten sie direkt frühe Hilfen für die Betroffenen ein.
Auch im Leistungszentrum Darwinstraße sind die Sozialarbeiter*innen des LAF als Ansprechpartner*innen für alle Problemlagen vor Ort. In akuten Krisen oder bei besonderen Härtefällen können sie zusätzliche Hilfen oder Unterstützungsleistungen für Personen veranlassen, die gemäß den europäischen Aufnahmerichtlinien Anrecht auf besonderen Schutz haben
Wer gilt als besonders schutzbedürftig?
Folgende Personen gelten als besonders schutzbedürftig nach der europäischen Aufnahmerichtlinie:
- Minderjährige
- unbegleitete Minderjährige
- Menschen mit einer Behinderung
- ältere Menschen
- Schwangere
- Alleinerziehende
- Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstiger schwerer Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt
Zusätzliche werden folgende Personengruppen vom LAF als besonders schutzbedürftige Gruppe eingestuft:
** LSBTI
** junge Erwachsene