Gesundheit

Stethoskop liegt auf einem EKG-Auszug

Wer hilft mir, wenn ich krank bin?

Als Asylbewerber/in können Sie sich bei akuten Beschwerden bei jedem niedergelassenen Arzt oder Ärztin oder – falls nötig – in einem Krankenhaus behandeln lassen. Dazu gehört auch die medizinische Versorgung während der Schwangerschaft und Geburt. Vor jeder Behandlung müssen Sie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen.

Sie werden durch das LAF für die elektronische Gesundheitskarte angemeldet. Die/Der Sachbearbeiter/in händigt Ihnen bei Ihrem Termin im Leistungszentrum in der Darwinstraße eine Kopie des Anmeldeschreibens an die Krankenkasse aus. Die Karte wird von der Krankenkasse ausgestellt und Ihnen in die Unterkunft zugeschickt. Für die Übergangszeit legen Sie bitte beim Arzt oder im Krankenhaus die Kopie des Anmeldeschreibens vor, um Ihren Versicherungsschutz nachzuweisen.

Sollten Sie nach 8 Wochen keine elektronische Gesundheitskarte erhalten haben oder wenn Ihre Gesundheitskarte nicht mehr gültig ist, melden Sie sich bitte per E-Mail und Ihrem Aktenzeichen (beginnend mit S13…) bei der Leistungsstelle unter Leistungen@laf.berlin.de

Wo kann ich mich impfen lassen?

Bereits bei Ihrer Registrierung im Ankunftszentrum können Sie sich impfen lassen. Sie erhalten ein Impfbuch, wo die Impfungen eingetragen werden. Dieses Impfbuch sollten Sie bei jedem Arztbesuchen dabei haben. Weitere Impfungen (nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission) erhalten Sie bei jedem niedergelassenen Arzt. Sie werden im Impfbuch eintragen.

Weder für Impfungen noch für Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie etwas bezahlen. Sie müssen nur Ihre eGK beim behandelnden Arzt vorlegen.

Ich muss operiert werden. Was muss ich beachten?

Ihr Arzt stellt eine Verordnung über Krankenhausbehandlung aus. Damit gehen SIe zu einer Geschäftstelle Ihrer Krankenkasse und lassen sich die Übernahme der Kosten bestätigen.

Wie bekomme ich meine vom Arzt verschriebenen Medikamente?

Das Rezept lösen Sie in einer Apotheke ein. Kosten entstehen Ihnen nicht.

Welche Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten habe ich bei psychischen Beschwerden?

Als Asylbewerber/in steht Ihnen auch eine psychiatrische oder psychologische Versorgung zu. Auch diese Leistungen werden vom Arzt verschrieben und direkt mit der Krankenkasse über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Wenn Sie in einer Unterkunft leben und unter psychischen Belastungen leiden, sprechen Sie eine Sozialarbeiterin oder einen anderen Mitarbeiter des Betreibers an. Sie können Ihnen Beratungsangebote empfehlen.

Kontakt:

Weitere Informationen:
  • Informationsschreiben eGK § 3 AsylbLG für Anspruchsberechtigte
  • Infoschreiben für Anspruchsberechtigte eGK

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