Geld & Sachleistungen

Welche Leistungen bekomme ich?

Wenn Sie sich nicht selbst finanzieren können, erhalten Sie als Asylsuchende/r in Deutschland staatliche Unterstützung. Dies ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Während Ihres Asylverfahrens kommt das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), für Ihren Unterhalt auf. In der ersten Phase nach Ihrer Ankunft werden Sie in einer Unterkunft mit Vollverpflegung untergebracht, die von sozialen Trägern oder privaten Firmen im Auftrag des Landes Berlin betrieben wird. Dort werden Sie dreimal täglich mit Mahlzeiten versorgt. Außerdem haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung. Dazu gehört auch die Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt.
  • Mehr Informationen dazu gibt es hier: Gesundheit
Darüber hinaus erhalten Sie und jedes Ihrer Familienmitglieder (gestaffelt nach Alter) monatlich Taschengeld für die Dinge des täglichen Bedarfs. Zusätzlich erhalten Sie bei Bedürftigkeit Bekleidungsgeld für eine Erstausstattung, das in zwei Teilen (Sommer und Winter) ausgezahlt wird. Außerdem übernimmt das LAF die Kosten der Unterkunft. Wenn Sie später in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Kochmöglichkeit leben oder in eine eigene Wohnung ziehen und ihre Mahlzeiten selbst zubereiten, bekommen Sie und Ihre Familienangehörigen entsprechend höhere Barleistungen ausgezahlt.
  • Mehr Informationen zum Thema Wohnen und Unterkünfte gibt es hier: Wohnen

Gibt es Vergünstigungen für den öffentlichen Nahverkehr?

Im Ankunftszentrum wird ein drei Monate gültiges Welcome-Ticket ausgetsellt was für Vergünstigungen im Kulturbereich sowie für den öffentlichen Nahverkehr genutzt wird. Hierfür wird dem Leistungsempfänger monatlich über diesen Zeiraum 9,00 Euro von der Regelleistung abgezogen.

Nach den 3 Monaten wird dem Leistungsempfänger der Berechtigungsnachweis von der Leistungs-Abteilung ausgstellt, welcher 6 Monate gütlig ist. Mittels QR-Code kann dieser sich eigenständig eine VBB Karte austelllen lassen welche die gleichen Vergünstigungen beinhaltet.

Weitere Informationen zum Berechtigungsnachweis finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielvalt und Antidiskriminierung.

Wo bekomme ich meine Leistungen?

Bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens werden alle Leistungen durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gewährt. Dafür ist der Leistungsbereich des LAF in der Darwinstr. 14 – 18 (Kundeneingang: Goslarer Ufer 15) zuständig. Dort sind Sie einem Team fest zugeordnet, bei dem Sie regelmäßig vorsprechen müssen. Ihre Leistungen werden monatlich ausbezahlt.

Sehr hilfreich und sinnvoll ist es, ein Konto zu eröffnen. Dann können Ihre Leistungen durch das LAF direkt überwiesen werden und Sie brauchen nicht monatlich vorzusprechen. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, jedem Verbraucher die Eröffnung eines Basiskontos zu ermöglichen. An welche Bank man sich dabei wendet, spielt keine Rolle.

Welche Unterstützung gibt es für die Bildung meiner Kinder?

Wenn Sie hilfebedürftig sind und Leistungen vom LAF beziehen, haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dazu werden direkt in der Schule Ihrer Kinder BuT-Berlinpässe ausgestellt.

Wenn Ihre Kinder noch nicht zur Schule gehen und eine Kita besuchen, stellt das LAF die BuT-Berlinpässe aus. Mehrtägige Klassen- oder Kitafahrten müssen gesondert beantragt werden, ebenso Ferienfreizeiten und die Teilnahme an Sportangeboten.

Folgende Leistungen können Ihre Kinder mit dem BuT-Berlinpass in Anspruch nehmen:
  • Bezuschussung von Eigenanteilen für die Mittagsverpflegung in Schule oder Kita
  • Persönlicher Schulbedarf Ihrer Kinder
  • Lernförderung/Nachhilfe (bei Schulschwierigkeiten)
  • Ausflüge in Kita oder Schule
  • mehrtägige Kita- oder Klassenfahrten
  • Kultur-, Sport- oder Freizeitangebote (z.B. in Sportverein oder Musikschule)
  • Fahrtkosten zur Schule

Wer zahlt meine Leistungen, wenn mein Asylantrag entschieden ist?

Bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens werden die Leistungen zentral durch das LAF gewährt. Danach sind andere Berliner Behörden für diese Leistungen zuständig. Welche Behörde das konkret ist, hängt vom Ausgang Ihres Asylverfahrens ab. Außerdem kommt es darauf an, ob Sie grundsätzlich arbeitsfähig sind. Entweder ist eines der zwölf Sozialämter der Bezirke oder eines der zwölf Jobcenter für Sie zuständig.

Die konkreten Informationen zum Übergang gibt Ihnen Ihr/e Sachbearbeiter/in im LAF.

Bekomme ich weniger Leistungen, wenn ich eigenes Einkommen habe?

Ja. Nach dem Solidaritätsprinzip werden nur Menschen vom Staat unterstützt, die sich nicht selbst helfen können. Sobald Sie ein eigenes Einkommen beziehen, werden Ihre Leistungen entsprechend gemindert oder entfallen ganz. Auch eine Aufwandsentschädigung, die Sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit beziehen, gilt als Einkommen und wirkt sich auf Ihre Leistungen aus. Es gibt aber einen Freibetrag, der nicht auf Ihre Leistungen angerechnet wird.

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