Es wird empfohlen das Formular B (Download Formular B – Bestätigung Sprachmittlung) unmittelbar im Anschluss an den Behandlungstermin auszufüllen. Denn hier sind sowohl Angaben durch den/die behandelnden Arzt/Ärztin als auch durch den/die Dolmetscher/in bzw. den/die Sprachmittler/in erforderlich.
Angaben zum Patienten/der Patientin
Die Sprachmittlung muss der zu behandelnden Person zugeordnet werden können, weshalb genaue Angaben zum Patienten/zur Patientin erforderlich sind.
Liegt noch keine elektronische Gesundheitskarte vor, sondern nur der vorläufige Anspruchsnachweis, ist die Nummer des Nachweises einzutragen.
Angaben zum/r Dolmetscher/in bzw. zum/r Sprachmittler/in
Dolmetscher/innen bzw. Sprachmittler/innen müssen ein Zertifikat, mindestens jedoch eine Referenz/ Bestätigung (z.B. vom Gemeindedolmetschdienst oder von einem Auftraggeber) vorlegen, aus dem ihre Eignung zur Übernahme der Sprachmittlung hervorgeht.
Falls der/die Dolmetscher/in bzw. der/die Sprachmittler/in über den Gemeindedolmetschdienst vermittelt wurde, ist das anzugeben.
Sollten der/die Dolmetscher/in über andere Dienste vermittelt worden sein, oder es sich um Videodolmetschen handelt, ist das ebenfalls einzutragen.
Angaben zur erbrachten Sprachmittlung
Bitte geben Sie als Arztpraxis oder als behandelndes Krankenhaus an, ob es sich um eine Sprachmittlung für eine einmalige Behandlung gehandelt hat oder ob die Sprachmittlung für eine Behandlungsserie erbracht wurde. Im Falle einer Behandlungsserie ist dem Formular eine Auflistung der Einzeltermine beizufügen.
Bei einer einmaligen Behandlung geben Sie bitte Datum und Uhrzeit der Sprachmittlung an.
Die Leistung der Sprachmittlung muss vom behandelnden Arzt/der Ärztin mittels Stempel und Unterschrift bestätigt werden.
Ausschöpfung aller Möglichkeiten der unentgeltlichen Sprachmittlung
Aus rechtlichen Gründen sind sämtliche Möglichkeiten der unentgeltlichen Sprachmittlung auszuschöpfen, bevor die Leistungsbehörden die Kosten einer professionellen Sprachmittlung übernehmen können. Daher muss der behandelnde Arzt/die Ärztin per Unterschrift bestätigen, dass alle Möglichkeiten der unentgeltlichen Sprachmittlung durch anderes medizinisches Personal ausgeschöpft sind und eine Inanspruchnahme eines/r Dolmetscher/in bzw. eines/r Sprachmittler/in für die Behandlung unabdingbar ist.