Sollten die in diesem Formular erforderlichen Angaben bereits in der Rechnung enthalten sein, muss dieses Formular nicht ausgefüllt werden.
Angaben zum Patienten/zur Patientin
Die Sprachmittlung muss der zu behandelnden Person zugeordnet werden können, weshalb genaue Angaben zum Patienten/zur Patientin erforderlich sind.
Liegt noch keine elektronische Gesundheitskarte vor, sondern nur der vorläufige Anspruchsnachweis, ist die Nummer des Nachweises einzutragen.
Erklärung zur Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird nur erstattet, wenn der/die Dolmetscher/in bzw. der/die Sprachmittler/in gegenüber dem Leistungsträger schriftlich erklärt, dass er/sie beim Finanzamt umsatzsteuerpflichtig geführt wird und dass er/sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen wird. Das zuständige Finanzamt und die USt-Nr. oder die USt-ID-Nr. sind anzugeben.
Die Umsatzsteuer ist in der Rechnung gesondert auszuweisen.