Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Vier Kinder sitzen auf einer Bank und stützen die Köpfe auf Ihren Händen ab

BuT-Pass

Mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder einer Schule können Sie oder Ihr Kind den BuT-Pass erhalten. Er dient als vereinfachter Nachweis, dass Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie legen den Pass in der Kita, in der Schule, beim Anbieter des Schulessens oder beim Nachhilfe-Anbieter vor, um Ermäßigungen zu erhalten.

Mit dem BuT-Pass sind Sie oder Ihr Kind berechtigt, die folgenden Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch zu nehmen:

  • kostenlose Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten in Kita oder Schule
  • Vergünstigung des Kita- oder Schulmittagessens
  • wenn notwendig, kostenloser Nachhilfeunterricht

Wie und wo bekommt man den BuT-Pass?

Der BuT-Pass wird seit dem 1. Mai 2018 nicht mehr in der Schule ausgestellt, sondern direkt im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Darwinstr. 14-18 (Eingang Goslarer Ufer 1) in 10589 Berlin. Um ihn zu bekommen, müssen SIe dem LAF folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine Bescheinigung über den Kitabesuch oder eine Schulbescheinigung/Schülerausweis
  • ein Passfoto kann auf Wunsch angebracht werden

Sowohl die kostenlose Schülerbeförderung als auch das Schulmittagessen von Klasse 1-6 sind kein Bestandteil des BuT mehr.

Die kostenlose Schülerbeförderung kann seit August 2019 über die BVG online bestellt werden, wenn man in Besitz eines Schülerausweises I ist. BVG Schülerticket

Das Schulmittagessen (Klasse 1-6) ist für alle Kinder in Berlin kostenlos.

Wozu dient der BuT-Pass noch?

Bei Vorlage des BuT-Pass in der Schule werden Ihnen oder Ihrem Kind von der Schule Schulbücher und Arbeitshefte kostenlos zur Verfügung gestellt.

Mit dem BuT-Pass erhalten Sie oder Ihr Kind ermäßigten oder sogar kostenlosen Eintritt, z. B. Schwimmbad, ins Museum und bei anderen Veranstaltungen.

Hinweis zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf:

Zusammen mit den anfangs aufgeführten BuT-Pass-Leistungen gilt zukünftig auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf als automatisch beantragt. Hier ist keine gesonderte Antragstellung mehr erforderlich. Nach erfolgter Anspruchsprüfung werden die Leistungen zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (100,00 Euro zum 01.08. und 50,00 Euro zum 01.02. des Jahres) gewährt.

Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und zu weiteren Leistungen mit den dazugehörigen Antragsvordrucken finden Sie hier: Bildungspaket

Folgende barrierearme Flyer richten sich an Anbieter in den Bereichen Sport sowie Freizeit, Kultur und Bildung und sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, Anbieter in aller Kürze über Fördervoraussetzungen und Zuschüsse im Rahmen des BuT zu informieren. So können die Anbieter aktiv auf anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche zugehen und Angebote entwickeln, die auf deren finanzielle Möglichkeiten zugeschnitten sind.

  • Flyer Sport BuT

    PDF-Dokument (830.5 kB)

  • Flyer Bildung BuT

    PDF-Dokument (948.6 kB)