Ich nehme eine Tätigkeit auf. Was muss ich beachten?
Beschäftigungserlaubnis
Vor Aufnahme einer Tätigkeit, muss bei der Ausländerbehörde Berlin (Labo), Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin eine Erlaubnis beantragt werden.
Wen muss ich informieren?
Spätestens am dritten Tag nach Aufnahme der Tätigkeit muss das Laf informiert werden (§ 8a AsylbLG). Das gilt für jede Tätigkeit (auch bei: Minijob, ehrenamtliche Tätigkeit, Praktikum, Bundesfreiwilligendienst).
Welche Unterlagen muss ich beim LAF vorlegen?
Zu Beginn der Arbeitsaufnahme muss der Arbeitsvertrag/der Praktikumsvertrag/der Vertrag über den Bundesfreiwilligendienst oder der Vertrag für Auszubildende vorgelegt werden.
Danach müssen Lohnabrechnungen eingereicht werden.
Krankenversicherung/Familienversicherung
Erfolgt über den Arbeitgeber eine Anmeldung bei der Krankenkasse, müssen alle Familienangehörigen familienversichert werden.
Chipkarten, die Sie über das LAF erhalten haben, müssen im LAF abgeben werden.
Wird mein Einkommen bei der Leistungsgewährung berücksichtigt?
Ja. Jedes Einkommen, das erzielt wird, wird auf Leistungen angerechnet. Bei Einkommen, das aus einer Tätigkeit erzielt wird, wird Ihnen ein Freibetrag belassen. Das bedeutet, nicht das gesamte Einkommen wird auf die Leistungen angerechnet. Mehr Informationen darüber finden Sie hier: Anrechnung von Einkommen
Muss ich mich an den Unterkunftskosten beteiligen?
Übersteigt Ihr Einkommen die monatlichen Leistungen von Ihnen und Ihren Angehörigen, müssen Sie sich an den Unterkunftskosten (Miet- oder Wohnheimkosten) beteiligen. Die genaue Höhe wird Ihnen mitgeteilt.