Nach Ihrer Ankunft durchlaufen Sie zunächst eine medizinische Erstuntersuchung und können sich impfen lassen. Bis zum Abschluss Ihrer Registrierung werden Sie für einige Tage übergangsweise untergebracht. Ein Shuttlebus bringt Sie von Ihrer Unterkunft zur Registrierung in die Darwinstraße 14-18, 10589 Berlin.
Ich möchte Asyl beantragen. Wo muss ich mich registrieren lassen?
Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten. Um als Flüchtling in Deutschland aufgenommen zu werden, müssen Sie sich zunächst beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) registrieren lassen. Das LAF ist während des gesamten Asylverfahrens für Ihre Unterbringung und Versorgung mit sozialen Leistungen zuständig.
Im zweiten Schritt stellen sie den eigentlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF ist eine Bundesbehörde, die alle in Deutschland gestellten Asylanträge prüft und entscheidet. Weder das LAF noch andere Berliner Landesbehörden können auf diese Entscheidung Einfluss nehmen.
Bitte bringen Sie zur Registrierung Ihre sämtlichen Ausweisdokumente und persönlichen Papiere mit, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann.
Was ist der Ankunftsnachweis?
Im Zuge Ihrer Registrierung wird für Sie ein Ankunftsnachweis erstellt. Er dient als Nachweis Ihrer Identität und ist die Voraussetzung dafür, dass Sie einen Asylantrag stellen können und Zugang zu sozialen Leistungen erhalten. Wenn Ihr Asylantrag in einem anderen Bundesland bearbeitet wird, erhalten Sie statt des Ankunftsnachweises eine Anlaufbescheinigung.
Wann und wo stelle ich einen Asylantrag?
Wenn Sie als Asylbegehrende/r registriert und dem Land Berlin zugeteilt worden sind, stellen Sie Ihren Asylantrag bei einer der Berliner Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Termin und Ort werden Ihnen im Rahmen der Registrierung im Ankunftszentrum mitgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie hier: