Aktuelles aus dem Jobcenter

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Charta der Vielfalt

Das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet und tritt damit für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein. Wir schätzen Talente auf Grund ihrer Leistungen, unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und Identität oder physischen Fähigkeiten.

Im Rahmen der Charta der Vielfalt werden wir:
• eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Führungskräfte wie Mitarbeitende diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt ihnen eine besondere Verpflichtung zu.
• unsere Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeitenden sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.
• die Vielfalt innerhalb und außerhalb der Organisation anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einsetzen.
• die Inhalte der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.
• über unsere Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.
• unsere Belegschaft über den Mehrwert von Vielfalt informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.
Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeber_innen-Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Dr. Angela Merkel ist Schirmherrin. Die Initiative will die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Organisationskultur in
Deutschland voranbringen. Mehr als 4.100 Unternehmen und Institutionen haben die Charta der Vielfalt bereits unterzeichnet.

Mehr Informationen zur Diversity Management und der Charta der Vielfalt erhalten Sie unter www.charta-der-vielfalt.de

Icon der neuen Jobcenter App

Die neue App des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf

Ihr flexibler Kontakt zum Jobcenter, wo und wann Sie wollen. Installieren Sie jetzt die Jobcenter Berlin SZ-App auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie unsere Services rund um die Uhr. Natürlich kostenlos.

  • Nachrichten, Anfragen und Anträge direkt und sicher.
  • Unterlagen per Foto direkt und sicher versenden!
  • Viele Informationen zu den Themen Ausbildung, Arbeit und SGB II -Leistungsbezug abrufen!
QR Code für die JC App

Flexibel und ohne Wartezeit erreichen Sie uns jetzt ganz einfach per Smartphone oder Tablet.

Mit Hilfe des nachfolgenden QR-Codes können Sie die App direkt runterladen oder Sie besuchen die jeweiligen App-Stores.

Mehrsprachige Informationen rund um das Coronavirus

Auf der Website der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration finden sich ab sofort unter www.berlin.de/lb/intmig/service/corona-info aktuelle Links zu mehrsprachigen Informationen rund um das Coronavirus.

Zu den Themen gehören u.a.:
  • Fragen zum Arbeitsplatz
  • Fragen zum Aufenthalt
  • Finanzielle Hilfen
  • Schutz vor COVID-19
  • Unterkünfte
  • Psychosoziale Beratung

Das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf bietet einen neuen Online-Dienst an.

Das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf bietet Ihnen ab sofort einen neuen Postfachservice unter www.jobcenter.digital an. Hier haben Sie die Möglichkeit Mitteilungen online und mobil an das Jobcenter zu senden.

Unter www.jobcenter.digital können Sie ihren Antrag auf Weiterbewilli-gung online stellen oder Veränderungen mitteilen.
Das Angebot wurde nun kurzfristig ausgeweitet. Ab sofort können Sie, wenn Sie bereits einen Online Zugang zu jobcenter.digital haben oder eine neue Registrierung vornehmen, den Postfachservice als neuen Service nutzen. So können Sie schnell und sicher mit uns kommunizieren!
Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Leistungen oder alle weiteren Fragen, die Sie an uns richten möchten. Der neue Service funktioniert natürlich auch mobil über Ihr Smartphone.

Wenn Sie
• schwerbehindert oder ihnen gleichgestellt sind, werden Sie ab 09.01.2020 von einem der Teams 691, 692 oder 693 betreut.

• alleinerziehend sind und mindestens ein minderjähriges Kind betreuen, werden Sie ab 09.01.2020 vom Team 645 betreut.

Wenn Sie
• Rehabilitandin, Rehabilitand oder Kundin bzw. Kunde im beschäftigungsorientierten Fallmanagement sind, ändert sich für Sie nichts. Team 640 bleibt für Sie zuständig.

Wenn Sie
• unter 25 Jahre alt sind, ändert sich für Sie nichts. Team 641/JBA bleibt für Sie zuständig.

Jobcenter.digital – Der Online-Service der Jobcenter

Mit dem Online-Portal jobcenter.digital können Weiterbewilligungsanträge, Veränderungsmitteilungen und dafür notwendige Unterlagen online an das Jobcenter übermittelt werden.
Die Nutzung des Online-Angebots ist freiwillig und ergänzt die bisherigen Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Jobcenter.

Das Online-Portal bietet folgende Vorteile:

• Veränderungen schnell und einfach mitteilen
• zeit- und ortsunabhängige Nutzung
• einfacher Upload und Versand von Dokumenten und Nachweisen
• Unterstützung bei der Eingabe der Daten durch Hilfetexte
• spart Zeit und Porto
• SGB II spezifische Informationen zu Arbeit, Wohnen und Gesundheit etc.

Sollten Sie bereits den eService oder die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nutzen, können Sie Ihre dafür bestehenden Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) für das Online-Portal Ihres Jobcenters nutzen.
Sie haben noch keine Zugangsdaten? Sie erhalten diese direkt von Ihrem Jobcenter.

Weitere Informationen finden Sie hier:
jobcenter.digital
Weiterbewilligungsantrag (WBA) online
Veränderungsmitteilung (VÄM) online

Zur Unterstützung bei technischen Problemen steht für Sie unter 0800 4 5555 03 ein bundesweiter technischer Support zur Verfügung.

Quelle: Lokaler Server
Formate: video/mp4

Allgemeine Informationen zum Brexit und Brexit-Hotline der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Sie sind vom Brexit betroffen und haben hierzu Fragen an die Bundesagentur für Arbeit (BA)? Unter folgenden Link finden Sie allgemeine Informationen zum Brexit .

Link

Die Antworten stehen unter dem Vorbehalt zukünftiger politischer Entscheidungen auf nationaler oder europäischer Ebene. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Antworten nur Ihrer allgemeinen Information dienen und nicht alle Bestimmungen erschöpfend darstellen können.

Neue Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber §§ 16e und 16i SBGII

Ab dem 01.01.2019 gilt das neue Teilhabechancengesetz. Es bietet langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Nähere Informationen finden Sie unter „Markt und Integration/Förderung MitArbeit

Kindergeld für Schulabgänger über 18 Jahre ohne Arbeitslosmeldung möglich

Das aktuelle Schuljahr neigt sich dem Ende. Viele Eltern sind verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld auch während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende der Familienkasse schriftlich mitzuteilen. Dann können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Alle Informationen zum Thema Kindergeld: www.familienkasse.de

Gegen Vorurteile - Das bringt uns weiter!

„Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom“, das wusste schon Albert Einstein.

Besonders hartnäckig halten sich leider auch in unserer Gesellschaft Vorurteile gegen Arbeitsuchende in den Jobcentern. Aber Vorurteile bringen uns nicht weiter, wir müssen umdenken. Einen Beitrag dazu leisten wir mit diesem Film. Einen weiteren mit unserer täglichen Arbeit: Menschen weiterzubringen. www.dasbringtmichweiter.de()

Neuer Online Bescheiderklärer für Selbständige im Internet

Neben den bereits im Internet zur Verfügung stehenden Mustern eines Bewilligungsbescheides und eines Berechnungsbogens stehen auch Musterdokumente für Kundinnen und Kunden mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zur Verfügung.

In den Musterdokumenten werden die verwendeten Fachbegriffe einfach und verständlich erklärt. Es werden kurze Erläuterungstexte angezeigt, wenn man den Mauszeiger auf die Zahl über den farblich markierten Begriffen führt.

Die gesamten Erläuterungen sind darüber hinaus am Ende des jeweiligen Musters aufgelistet.

Die Online Bescheiderklärer dienen dazu, mehr Klarheit zu schaffen und die Nachfragen zum Bescheid zu verringern bzw. zu vermeiden.