Mit Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 ist der Bürgergeldbonus (§ 16j SGB II) entfallen. Seit dem 28.03.2024 erfolgen deshalb keine neuen Förderungen mit dem Bürgergeldbonus.
Sie haben bis zum einschließlich 27.03.2024 eine förderfähige Maßnahme angetreten? Der Bürgergeldbonus wird in solchen Fällen weiterhin bis zum Austritt aus der Maßnahme oder bis zum Abschluss der Maßnahme gefördert.