Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht die geltenden Geschäftsanweisungen. Für den Bereich Grundsicherung finden Sie die geltenden Geschäftsanweisungen auf der BA-Website.
Das Jobcenter Berlin Steglitz – Zehlendorf arbeitet zusätzlich mit internen Arbeitsanweisungen.
Nicht bereitgestellt werden Arbeitsanweisungen, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zu veröffentlichen sind, die derzeit überarbeitet werden oder die abgelaufen oder ungültig sind.
Bei Überschneidungen der Arbeitsanweisungen mit gesetzlichen Regelungen gilt im Zweifel das Gesetz.