Familiensachen

Bei dem
  • Amtsgericht Kreuzberg,
  • Amtsgericht Pankow,
  • Amtsgericht Schöneberg sowie bei dem
  • Amtsgericht Köpenick bestehen Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte).

In Familiensachen gelten folgende örtliche Zuständigkeiten:

  • In Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe ist der gemeinsame Aufenthaltsort der Ehegatten oder der Aufenthalt des Ehegatten mit Kindern, notfalls der Aufenthaltsort des Antragsgegners maßgeblich.
  • In das Umgangs- und Sorgerecht, den Unterhalt und die Abstammung von minderjährigen Kindern betreffenden Sachen ist der *gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen Kindes oder der seines gesetzlichen Vertreters entscheidend.
  • Für die Bezirke der Amtsgerichte Mitte, Pankow, Tiergarten und Wedding ist das Familiengericht Pankow (Zweigstelle Kissingenstraße 5-6, 13189 Berlin) zuständig.
  • Für die fünf Bezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Kreuzberg ist das Familiengericht Kreuzberg zuständig.
  • Für seinen eigenen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen zuständig.
  • Ab dem 01.03.2016 ist das Amtsgericht Köpenick für Familiensachen in seinem eigenen Gerichtsbezirk zuständig.

Sonderzuständigkeiten:

  • Das Amtsgericht Pankow ist ferner für Entscheidungen des Familiengerichts nach den §§ 5 bis 8 des Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetzes zuständig.
    Hierzu zählen u.a. Entscheidungen über:
  • gerichtliche Anordnungen in Bezug auf die Rückgabe des Kindes
  • die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
  • das Recht zum persönlichen Umgang nach erfolgter Entführung des Kindes aus dem Ausland nach Berlin
  • die Vollstreckbarerklärung
  • eine gesonderte Feststellung der Anerkennung von Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Übereinkommens.

Zu folgenden Bereichen stehen Merkblätter und Formulare zur Verfügung.

Hilfreiche Links
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