- Für Familiensachen sind in Berlin grundsätzlich die Familiengerichte Pankow/Weißensee (für die Amtsgerichtsbezirke Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding), das
Familiengericht Schöneberg (für seinen Amtsgerichtsbezirk), das
Familiengericht Köpenick (für seinen Amtsgerichtsbezirk) und das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg (für alle übrigen Berliner Amtsgerichtsbezirke) zuständig.
- Das Amtsgericht Schöneberg ist als Familiengericht darüber hinaus zuständig, sofern die deutschen Gerichte nach den §§ 97, 98 bis 106 FamFG unter Berücksichtigung vorrangig zu beachtender völkerrechtlicher Vereinbarungen international zuständig sind, die maßgeblichen Beteiligten aber keinen inländischen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Insofern ist es zuständig für Ehesachen, d.h.
- Scheidungsverfahren,
- Eheaufhebungsverfahren und
- Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe,
soweit die Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide im Ausland leben (§§ 98 Abs. 1 Nr. 1, 122 Nr. 6 FamFG).
Lebt einer der Ehegatten in Deutschland, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk dieser wohnt.