Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wurde eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Grundlage für diese Aufenthaltserlaubnisse ist der Durchführungsbeschluss des EU-Rats zur Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG. Dieser läuft am 04.03.2024 aus.
Derzeit ist noch nicht klar, ob dieser Beschluss verlängert wird. Möglich ist auch, dass diese Aufenthaltserlaubnisse durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat automatisch und ohne Termin bei einer Ausländerbehörde verlängert werden. Das Landesamt für Einwanderung informiert Sie, sobald feststeht, wie die künftigen rechtlichen Regelungen sein werden.
Wenn Sie eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie die Verlängerung ab sofort online beantragen. Ihre Aufenthaltserlaubnis bleibt damit bis auf Weiteres gültig, auch wenn das Gültigkeitsdatum abläuft:
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Online-Antrag und weitere Informationen zum Verfahren (Wurde zum XX.12.2023 deaktiviert)
Nutzen Sie für Ihren Antrag bitte ausschließlich unseren Online-Antrag. Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden. Wenn Sie bereits einen Termin zur Verlängerung gebucht haben, so löschen Sie diesen bitte nach Ihrem Online-Antrag.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in den FAQ der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters.