Türkische Staatsangehörige, die von der Erdbebenkatastrophe individuell besonders betroffen sind, sollen vorübergehend für bis zu 90 Tage bei engen Verwandten in Deutschland unterkommen können. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern haben dazu ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung der benötigten Einreise-Visa beschlossen.
Für die Ausstellung der Visa muss der oder die in Deutschland lebende Verwandte noch vor dem Visumantrag eine Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde seines Wohnorts abgeben. Die einladende Person verpflichtet sich damit ab Einreise zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.
Hat die einladende Person ihren Wohnsitz in Berlin, ist das Landesamt für Einwanderung für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung zuständig. Für die prioritäre Bearbeitung stellen wir kurzfristige Termine bereit. Nachfolgend erhalten Sie dazu genauere Informationen.
Hinweis:
Die Informationen auf dieser Webseite richten sich nach den Vorgaben des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern und Heimat. Das derzeit vereinfachte Visumverfahren kann jederzeit durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat wie auch das Auswärtige Amt (AA) geändert werden.