Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion: Informationen zu Einreise und Aufenthalt

Update: 24.11.2023

Die nachstehenden Informationen sind veraltet und gelten nicht mehr.

Menschen, die von den Folgen des verheerenden Erdbebens in der türkisch-syrischen Grenzregion am 06.02.2023 besonders betroffen sind und Familienangehörige in Deutschland haben, soll die Einreise erleichtert werden.

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen über

Abgabe von Verpflichtungserklärungen für die Ausstellung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte (C-Visa)

Das Bundesministerium des Innern hat mitgeteilt, dass die Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung am 06.08.2023 ausläuft und nicht verlängert wird.
Für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen für die Ausstellung von kurzfristigen Schengen-Visa gilt deshalb ab dem 07.08.2023 wieder das reguläre Verfahren. Informationen dazu finden Sie im Service-Portal.

Vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für mit Schengen-Visum eingereiste türkische Staatsangehörige aus den Erdbebengebieten

Am 25.04.2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die
Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereiste türkische Staatsangehörige
erlassen.

Die Verordnung ist am 07.05.2023 in Kraft getreten und regelt Folgendes:

Türkische Staatsangehörige,
  • die am 06.02.2023 ihren alleinigen Wohnsitz in einer der vom Erdbeben betroffenen türkischen Provinzen hatten (Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa) und
  • zwischen dem 06.02.2023 und dem 07.05.2023 mit einem gültigen, durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei erteilten Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und
  • sich am 07.05.2023 noch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten,

sind bis zum 06.08.2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit.

Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gemäß dieser Verordnung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.

Für türkische Staatsangehörige, die zur visumfreien Einreise berechtigt sind (zum Beispiel Inhaber türkischer Spezialpässe wie des sogenannten grünen Passes), gilt diese Verordnung nicht.

Beschleunigte Verfahren für den dauerhaften Nachzug von nahen Familienangehörigen (D-Visa)

Für den dauerhaften Familiennachzug aus den vom Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion besonders betroffenen Provinzen gilt im Landesamt für Einwanderung ein beschleunigtes Verfahren. Grundlage ist die Globalzustimmung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 10.02.2023

Begünstigt sind dabei Angehörige der Kernfamilie (Ehegatten, Eltern von Minderjährigen und minderjährige ledige Kinder), die zu ihren in Berlin lebenden Familienangehörigen (mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltstitel) ziehen möchten.

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei einer Einreise mit D-Visum zum Familiennachzug

Nach Einreise mit einem nationalen Visum (D-Visum) sollen auch die benötigten Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige der Kernfamilie (Ehegatten, Eltern von Minderjährigen und minderjährige ledige Kinder) schnell ausgestellt werden.

Für die Vereinbarung von Terminen nutzen Sie bitte unsere Kontaktformulare:

Bitte beachten Sie: Für andere Familienangehörige, die mit einem Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt eingereist sind, sind diese Kontaktformulare nicht vorgesehen.