Am 25.04.2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die
Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereiste türkische Staatsangehörige
erlassen.
Die Verordnung ist am 07.05.2023 in Kraft getreten und regelt Folgendes:
Türkische Staatsangehörige,
- die am 06.02.2023 ihren alleinigen Wohnsitz in einer der vom Erdbeben betroffenen türkischen Provinzen hatten (Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa) und
- zwischen dem 06.02.2023 und dem 07.05.2023 mit einem gültigen, durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei erteilten Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und
- sich am 07.05.2023 noch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten,
sind bis zum 06.08.2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit.
Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gemäß dieser Verordnung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Für türkische Staatsangehörige, die zur visumfreien Einreise berechtigt sind (zum Beispiel Inhaber türkischer Spezialpässe wie des sogenannten grünen Passes), gilt diese Verordnung nicht.