Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport hat eine Anordnung für die Aufnahme von afghanischen Schutzsuchenden erlassen, die zu ihren in Berlin lebenden Verwandten einreisen möchten.
Für eine Aufnahme bedarf es immer der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Sicherung des Lebensunterhalts beim Landesamt für Einwanderung und eines Visumverfahrens vor Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung.
Die Details zur Umsetzung der Aufnahmeanordnung werden aktuell im Landesamt für Einwanderung ausgearbeitet.
Zu den konkreten Informationen zum Ablauf des Einreiseverfahrens und den vorzulegenden Unterlagen…