Bedienung ab dem 22.11. an unseren Standorten / Service from November 22nd at our locations

Dienstgebäude der LEA-Standorte Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße nebeneinander

Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Berlin und ganz Deutschland steigen derzeit dramatisch, die Pandemielage verschärft sich zunehmend.
Um Ansteckungsrisiken bei Vorsprachen im Landesamt für Einwanderung (LEA) zu minimieren, müssen größere Menschenansammlungen aufgrund von Warteschlangen wie in den letzten Tagen vermieden werden.

Für Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder zur Ausreise verpflichtet sind, gilt deshalb ab 22.11.2021 wieder das folgende, bereits bis 04.11.2021 praktizierte Verfahren:

  • Die Bedienung findet auch in den Referaten A 2 – 4 wieder nur mit Termin statt.
    Es werden keine Wartenummern mehr ausgegeben.
  • Sie haben eine Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung? Die Bescheinigung läuft in den nächsten 6 Wochen ab oder ist bereits abgelaufen?
    • Dann registrieren Sie sich bitte im Online-Formular auf unserer Website.
    • Hatten Sie sich bereits bis einschließlich 04.11.2021 bei uns online registriert? Dann registrieren Sie sich bitte nicht erneut. Ihr Vorgang wird bereits bei uns bearbeitet und wir melden uns bei Ihnen.

Übersicht über die für alle Abteilungen und Referate an unseren Standorten geltenden Regelungen im Einzelnen:

Standort Friedrich-Krause-Ufer

Abteilung A

  • Referate A 1 und A 5 (Syrische Staatsangehörige und Staatenlose / Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Syrien):
    • Die Bedienung findet ausschließlich mit Termin statt.
    • Für dringliche Anliegen werden immer alle 2 Wochen zusätzliche Termine in der Online-Terminvereinbarung für den folgenden Mittwoch freigegeben.
  • Referate A 2, A 3 und A 4 (Personen im Asylverfahren oder mit Ausreise-Verpflichtung):
    • Die Bedienung findet nur mit Termin statt.
    • Sie haben eine Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung?
    • Dann registrieren Sie sich bitte im Online-Formular auf unserer Website.

Abteilung E

  • Die Abteilung E ist zuständig für Aufenthaltserlaubnisse aus familiären und humanitären Gründen, für Au-pairs, Selbständige, Teilnahme an Freiwilligendiensten, Working-Holiday-Programmen sowie unbefristete Aufenthaltstitel.
  • Die Bedienung in den Referaten E 1 bis E 5 findet grundsätzlich nur mit Termin statt.
  • Eine Bedienung mit Wartenummer ist nur bei Vorliegen eines dringenden Grundes möglich. Wartenummern werden am Standort-Friedrich-Krause-Ufer zu den regulären Öffnungszeiten (montags und dienstags von 7 bis 14 Uhr und donnerstags von 9 bis 17 Uhr) ausgegeben.

Abteilung R (Unerlaubt Eingereiste mit Bescheinigungen der Polizei oder des Hauptzollamts)

  • Die Abteilung R bedient nur bei Vorlage einer Wartenummer.
  • Diese Wartenummern werden am Standort Friedrich-Krause-Ufer ab dem 31.5.2021 an der Pforte (Haupteingang) zu den regulären Öffnungszeiten (montags und dienstags von 7 bis 14 Uhr und donnerstags von 9 bis 17 Uhr) ausgegeben.

Standort Keplerstraße (Referate B 1 / B 2)

  • Die Referate B 1 und B2 sind zuständig für Aufenthaltstitel für Fachkräfte, Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung, Studierende und Auszubildende sowie jeweils deren Familienangehörige.
  • Die Bedienung findet ausschließlich mit Termin statt.
  • Für dringliche Anliegen werden zusätzliche Termine angeboten:
    • Für Montag und Dienstag werden täglich kurzfristig Termine in der Online-Terminvereinbarung freigeschaltet.
    • Darüber hinaus werden immer am Mittwochnachmittag hunderte Express-Termine für eine Vorsprache am nächsten Tag freigeschaltet.

Informationen für beide Standorte

Befehlszeichen Sicherheitszeichen Piktogramm Arbeitssicherheitszeichen milder Atemschutz

Hygienemaßnahmen

  • Ab dem 08.12.2021 gilt in allen Dienstgebäuden Berlins die 3G-Regelung.
    Ausnahmslos erhalten nur Personen Zutritt, die entweder gegen den Corona-Virus vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet sind. Hierüber müssen Sie einen Nachweis erbringen. Welche Nachweise zum Betreten des LEA akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte den Informationen auf unserer Homepage.
  • Wir bitten um Verständnis, dass das Betreten unseres Dienstgebäudes grundsätzlich nur mit Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 gestattet ist.
  • Wenn Sie durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass Sie von der Maskenpflicht befreit sind, können Sie unter Beachtung der sog. 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) vorsprechen.
  • Wenn möglich, kommen Sie bitte ohne Begleitpersonen zum Termin.
Häufige Fragen

Mehr Informationen

  • Nähere Informationen zum Aufenthaltsrecht, zur Bedienung und Antragsbearbeitung während der Corona-Pandemie finden Sie in unseren Corona-FAQ.
  • Die Corona-FAQ beantworten Ihre Frage nicht? Unser Beratungsservice steht für Ihre Fragen zur Verfügung.
Ein Impfbuch im Sand, eingerahmt von Muscheln und einem Spielflugzeug

Sie wollen verreisen?

Sie wollen verreisen, konnten keinen kurzfristigen Termin buchen und besitzen einen befristeten Aufenthaltstitel mit einem gültigen Pass?
  • Dann senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Reisezeitraum unter Angabe des Reisegrunds an das zuständige Referat. Wir prüfen zeitnah, ob Ihnen für die Reise eine Fiktionsbescheinigung übersandt werden kann.
  • Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund der langen Produktionszeiten für Urlaubsreisen keine Reiseausweise ausstellen können.