Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Berlin und ganz Deutschland steigen derzeit dramatisch, die Pandemielage verschärft sich zunehmend.
Um Ansteckungsrisiken bei Vorsprachen im Landesamt für Einwanderung (LEA) zu minimieren, müssen größere Menschenansammlungen aufgrund von Warteschlangen wie in den letzten Tagen vermieden werden.
Für Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder zur Ausreise verpflichtet sind, gilt deshalb ab 22.11.2021 wieder das folgende, bereits bis 04.11.2021 praktizierte Verfahren:
- Die Bedienung findet auch in den Referaten A 2 – 4 wieder nur mit Termin statt.
Es werden keine Wartenummern mehr ausgegeben.
- Sie haben eine Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung? Die Bescheinigung läuft in den nächsten 6 Wochen ab oder ist bereits abgelaufen?
- Dann registrieren Sie sich bitte im Online-Formular auf unserer Website.
- Hatten Sie sich bereits bis einschließlich 04.11.2021 bei uns online registriert? Dann registrieren Sie sich bitte nicht erneut. Ihr Vorgang wird bereits bei uns bearbeitet und wir melden uns bei Ihnen.