Ab dem 07.02.2022: Ausweitung der Bedienung mit Termin / Extension of service with appointment

Dienstgebäude der LEA-Standorte Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße nebeneinander

Zur Verbesserung des Services optimiert das Landesamt für Einwanderung (LEA) die Verfahrensabläufe und weitet die Öffnungszeiten (für die Bedienung nach vorheriger Terminvereinbarung) aus.

Dadurch können unnötige Vorsprachen und Wartezeiten vermieden und Personalressourcen noch effektiver eingesetzt werden.

Ab dem 07.02.2022 gelten an beiden Standorten folgende einheitliche Bedienzeiten:

  • Montag, Dienstag

    07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)

  • Mittwoch

    08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)

  • Donnerstag

    09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)

  • Freitag

    08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

  • Bitte beachten Sie: Ab dem 07.02.2022 werden auch am Standort Friedrich-Krause-Ufer keine Wartenummern mehr für die Referate der Abteilungen A und E ausgegeben.
  • Für dringliche Anliegen können kurzfristig Termine gebucht werden (siehe folgend).
  • Vorsprachen ohne Termin sind somit weder nötig noch möglich.

Sie haben ein dringendes Anliegen?

Für dringende Anliegen werden kurzfristige Termine zur Buchung in der Online-Terminvereinbarung freigegeben:
  • Referate A 1 und A 5 (Friedrich-Krause-Ufer):
    Beginnend am 08.02.2022 werden im wöchentlichen Wechsel jeweils Dienstagnachmittag oder Freitagvormittag Termine für Vorsprachen am darauf folgenden Freitag oder Mittwoch angeboten.
  • Referate B 1 und B 2 (Keplerstraße):
    Es werden täglich kurzfristig Termine in der Online-Terminvereinbarung freigeschaltet. Darüber hinaus werden jeden Mittwochnachmittag hunderte Express-Termine für eine Vorsprache am nächsten Tag freigeschaltet.
  • Referate E 1 bis E 5 (Friedrich-Krause-Ufer):
    Beginnend am 08.02.2022 werden jeden Dienstagvormittag Termine für Vorsprachen am Mittwoch oder Freitag derselben Woche freigeschaltet.

Übersicht über die für alle Abteilungen und Referate an unseren Standorten (ab dem 07.02.2022) geltenden Regelungen:

Standort Friedrich-Krause-Ufer

Abteilung A

  • Referate A 1 und A 5 (Syrische Staatsangehörige und Staatenlose / Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Syrien):
    • Die Bedienung findet nur mit Termin statt.
    • Für dringliche Anliegen werden ab dem 08.02.2022 im wöchentlichen Wechsel jeweils Dienstagnachmittag oder Freitagvormittag Termine für Vorsprachen am darauf folgenden Freitag oder Mittwoch in der Online-Terminvereinbarung freigegeben.
  • Referate A 2, A 3 und A 4 (Personen im Asylverfahren oder mit Ausreise-Verpflichtung):
    • Die Bedienung findet nur mit Termin statt.
    • Sie haben eine Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung?
    • Dann registrieren Sie sich bitte im Online-Formular auf unserer Website.

Abteilung E

  • Die Abteilung E ist zuständig für Aufenthaltserlaubnisse aus familiären und humanitären Gründen, für Au-pairs, Selbständige, Teilnahme an Freiwilligendiensten, Working-Holiday-Programmen sowie unbefristete Aufenthaltstitel.
  • Die Bedienung in den Referaten E 1 bis E 5 findet nur mit Termin statt.
  • Ab dem 08.02.2022 werden jeden Dienstagvormittag Termine in der Online-Terminvereinbarung für Vorsprachen am Mittwoch oder Freitag derselben Woche freigeschaltet.

Abteilung R (Unerlaubt Eingereiste mit Bescheinigungen der Polizei oder des Hauptzollamts)

  • Die Abteilung R bedient nur montags und dienstags von 07:00 bis 14:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr bei Vorlage einer Wartenummer.
  • Diese Wartenummern werden am Standort Friedrich-Krause-Ufer an der Pforte (Haupteingang) ausgegeben.

Standort Keplerstraße (Referate B 1 / B 2)

  • Die Referate B 1 und B2 sind zuständig für Aufenthaltstitel für Fachkräfte, Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung, Studierende und Auszubildende sowie jeweils deren Familienangehörige.
  • Die Bedienung findet nur mit Termin statt.
  • Für dringliche Anliegen werden zusätzliche Termine angeboten:
    • Für Montag und Dienstag werden täglich kurzfristig Termine in der Online-Terminvereinbarung freigeschaltet.
    • Darüber hinaus werden immer am Mittwochnachmittag hunderte Express-Termine für eine Vorsprache am nächsten Tag freigeschaltet.

Informationen für beide Standorte

Befehlszeichen Sicherheitszeichen Piktogramm Arbeitssicherheitszeichen milder Atemschutz

Hygienemaßnahmen

  • Seit dem 08.12.2021 gilt in allen Dienstgebäuden Berlins die 3G-Regelung.
    Ausnahmslos erhalten nur Personen Zutritt, die entweder gegen den Corona-Virus vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet sind. Hierüber müssen Sie einen Nachweis erbringen. Welche Nachweise zum Betreten des LEA akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte den Informationen auf unserer Homepage.
  • Wir bitten um Verständnis, dass das Betreten unseres Dienstgebäudes grundsätzlich nur mit Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 gestattet ist.
  • Wenn Sie durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass Sie von der Maskenpflicht befreit sind, können Sie unter Beachtung der sog. 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) vorsprechen.
  • Wenn möglich, kommen Sie bitte ohne Begleitpersonen zum Termin.
Häufige Fragen

Mehr Informationen

  • Nähere Informationen zum Aufenthaltsrecht, zur Bedienung und Antragsbearbeitung während der Corona-Pandemie finden Sie in unseren Corona-FAQ.
  • Die Corona-FAQ beantworten Ihre Frage nicht? Unser Beratungsservice steht für Ihre Fragen zur Verfügung.
Ein Impfbuch im Sand, eingerahmt von Muscheln und einem Spielflugzeug

Sie wollen verreisen?

Sie wollen verreisen, konnten keinen kurzfristigen Termin buchen und besitzen einen befristeten Aufenthaltstitel mit einem gültigen Pass?
  • Dann senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Reisezeitraum unter Angabe des Reisegrunds an das zuständige Referat. Wir prüfen zeitnah, ob Ihnen für die Reise eine Fiktionsbescheinigung übersandt werden kann.
  • Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund der langen Produktionszeiten für Urlaubsreisen keine Reiseausweise ausstellen können.