Sie sind neu eingereist oder bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis? Und Sie wollen erstmals einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder den Arbeitgeber wechseln?
Ab sofort stellt Ihnen das Landesamt für Einwanderung grundsätzlich im Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie sofort die Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen.
Damit dürfen Sie anfangen zu arbeiten, ohne erst den Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels abwarten zu müssen. Näheres dazu in unseren FAQ.