Antrag auf Verlängerung per Kontaktformular

Sie haben es zu verschiedenen Zeiten mehrfach erfolglos versucht, einen Termin zu buchen und Ihr Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab?
  • Dann können Sie Ihren Antrag auf Verlängerung auch per Kontaktformular stellen.
  • Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular des für Sie zuständigen Referats:
  • Referat

    Kontaktformular

  • A 1 – Syrien und ungeklärte Staatsangehörige aus Syrien (Familienname A – E)

  • A 5 – Syrien und ungeklärte Staatsangehörige aus Syrien (Familienname F – Z)

  • B 1, B 2 und B 3 – Fachkräfte, Aus- und Weiterbildung, Schulbesuche, Studium, Wissenschaft und andere besondere Aufenthaltszwecke

  • E 1 – Naher und Mittlerer Osten

  • E 2 – Afrika und Amerika

  • E 3 – Aserbaidschan, Australien, Georgien, Indien, Indonesien, Israel, Libyen, Malediven, Pakistan, Philippinen, Türkei sowie die Länder Ozeaniens

  • E 4 – Asien, Russland, Neuseeland

  • E 5 – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Weißrussland

  • E 6
    • Familienangehörige von Bürgerinnen/Bürgern der EU und des EWR mit anderer Staatsangehörigkeit
    • Andorra, Großbritannien und Nordirland, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt
Ihre Nachricht wird als Antrag gewertet. Bitte beachten Sie dazu Folgendes:
  • Ihr Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte oder Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) gilt dadurch mitsamt den Nebenbestimmungen im Bundesgebiet bis zur Vorsprache im LEA als rechtmäßig. Das bedeutet insbesondere, Sie können weiter im bisherigen Umfang arbeiten oder studieren.
  • Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Nachricht vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte oder Ihres Visums für einen längerfristigen Aufenthalt gesendet haben.
  • Bei Reisen ins Ausland sind Wiedereinreisen mit einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte oder Visum allerdings nicht möglich.