Was muss vor der Einreise zum deutschen Ehegatten beachtet werden?
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, muss die deutsche Auslandsvertretung die Wirksamkeit bestätigen. Die Eheschließung muss im Bundesgebiet Rechtsgültigkeit haben.
Bei der Antragstellung sollten in jedem Fall
- der Nationalpass
- Passfotos
- Heiratsurkunde und
- Personalausweiskopie des Ehegatten vorgelegt werden.
Seit dem 28.August 2007 sind einfache deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Der Nachweis erfolgt gegenüber der deutschen Auslandsvertretung. Über Ausnahmen, sowie die Möglichkeiten diese Kenntnisse im Ausland zu erwerben, informiert die Auslandsvertretung.
Da für den Nachzug zu Deutschen und Ausländern unterschiedliche Regelungen gelten, prüft die Ausländerbehörde noch einmal, ob der Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Im Einzelfall kann die Auslandsvertretung die Ausländerbehörde auch um Durchführung weiterer Ermittlungen bitten. Die Ausländerbehörde wendet sich dann mit weiteren Fragen an den deutschen Ehepartner.
Was muss vor der Einreise eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beachtet werden?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- beide Eltern oder ein personensorgeberechtigter Elternteil müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das Kind muss minderjährig und ledig sein
Bei der Antragstellung sollten folgende Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden:
- gültiger Nationalpass des Kindes
- 1 Passfoto, das den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entspricht
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht, wenn das Kind nur zu einem Elternteil ziehen soll
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Nach Eingang des Visumantrages lädt die Ausländerbehörde die hier lebenden Elternteile schriftlich mit einem Termin vor und teilt gleichzeitig mit, welche Unterlagen noch mitzubringen sind. Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen wird die Stellungnahme an die Auslandsvertretung abgegeben.
Was muss vor der Einreise eines ausländischen Elternteils zu einem deutschen Kind beachtet werden?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Beide Eltern oder der nachziehende Elternteil müssen das Sorgerecht für ihr deutsches Kind besitzen.
- Das deutsche Kind muss minderjährig und ledig sein.
Bei der Antragstellung sollten folgende Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden:
- Gültiger deutscher Reisepass bzw. Kinderausweis des Kindes
- Nationalpass des nachziehenden Elternteils
- 1 Passfoto, das den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entspricht Geburtsurkunde des Kindes
- ein Nachweis über das alleinige oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil ausgeübte Sorgerecht
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.