Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht, § 104c Aufenthaltsgesetz

Unabhängige Umfrage zu § 104c Aufenthaltsgesetz

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM e.V.) führt eine bundesweite Online-Umfrage zum Chancenaufenthaltsrecht durch. Nähere Informationen dazu in unserer aktuellen Information vom 14.11.2024

Mit einer sogenannten Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz wird geduldeten Personen eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet und die Chance eingeräumt, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen.

Wer kann einen Antrag auf Erteilung einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c stellen?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie eine vom Landesamt für Einwanderung ausgestellte Duldung besitzen und am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt haben.

Wie kann ich den Antrag auf Erteilung einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c stellen?

Bitten stellen Sie den Antrag online. Hier geht es zum Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht.

Ich bin bereits im Besitz einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz. Wie geht es weiter?

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c ist zwar nicht verlängerbar. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende oder nachhaltig integrierte volljährige Ausländer können damit aber auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten.

Wichtig: Nur wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a oder §25b beantragt wird und die Chancen-Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt des Antrags noch gültig ist, wird die Chancen-Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung über den Antrag als fortbestehend betrachtet. Dies gilt dann auch für die Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis, insbesondere für das Recht zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Sind Sie im Besitz einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz und sind Sie in Berlin gemeldet, dann stellen Sie bitte rechtzeitig (ca. 4 bis 6 Wochen) vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis den Online-Antrag Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts